Auch wenn die Finanzierung der eigenen vier Wände für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung im Leben ist: Für die Absicherung ihres Immobilienprojektes sollten sie in jedem Fall einen Finanzpuffer einplanen. Denn: Schadens- oder Verdienstausfälle während der Bau- und Finanzierungsphase können teuer zu stehen kommen und das gesamte Immobilienvorhaben gefährden.
„Wer seine Finanzierung schützen will, sollte daher sorgfältig prüfen, welche Versicherungen individuell wichtig sind. Einige Versicherungen müssen sogar dringend in Betracht gezogen werden“, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Bei einigen Hausbauunternehmen, wie zum Beispiel Okal, sind auch einige Versicherungen bereits im Hauskaufpreis enthalten. „Fragen Sie bei Neubauprojekten vor Vertragsabschluss den Vertreter Ihres Bauunternehmens, welche Versicherungen im Kaufpreis enthalten sind“, ergänzt Markus Burgdorf von Hausbauunternehmen.info.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt, wie der Name schon sagt, Bauherren vor Haftpflichtansprüchen. Die können zum Beispiel bereits durch schlecht gekennzeichnete oder beleuchtete Baustellen entstehen. Hintergrund: Bauherren sind gesetzlich verpflichtet, ihre Baustellen auch im Sinne der Verkehrssicherung ordnungsgemäß abzusichern. In der Regel wird diese Pflicht an den Bauleiter abgegeben. Jedoch ist der Bauherr nach wie vor für die Überwachung verantwortlich. „In einer privaten Haftpflichtversicherung ist zwar im Regelfall das sogenannte Bauherrenrisiko abgedeckt. Jedoch beschränkt es sich meist auf eine maximale Bausumme. Bauherren sollten daher prüfen, bis zu welchem Umfang sie versichert sind und gegebenenfalls eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen“, rät Michiel Goris.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung dient dem Schutz des Immobilieninvestments nach der Bauphase. Dabei werden direkte und indirekte Kosten durch Schäden, die aus Feuer, Sturm und Leitungswasser entstehen können, abgedeckt. In der Regel sind dabei feste Bestandteile wie Terrassen, Garagen oder individuell gefertigte Einbaumöbel im Versicherungsumfang enthalten. „Einige Institute setzen einen Abschluss der Wohngebäudeversicherung sogar voraus. Der genaue Leistungsumfang der Versicherung sollte im Einzelfall geprüft werden. Für manche Objekte kann es durchaus Sinn machen, weitere Elementarschäden wie Sturmfluten, Umbauschäden oder einzelne Objekte wie Gartenhäuschen zusätzlich zu versichern“, erklärt Michiel Goris.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung gilt spätestens dann als Pflicht, wenn die Finanzierung der Immobilie maßgeblich auf den Schultern eines Familienmitgliedes lastet – etwa auf den Schultern eines Hauptverdieners. Denn: Stößt ihm etwas zu und können die Kreditraten nicht bedient werden, steht die Finanzierung auf dem Spiel. Die Police sichert Hinterbliebene im Todesfall ab und dient Finanzinstituten als zusätzliche Sicherheit. Das Risiko trägt dabei nicht der Versicherte, sondern die Versicherung. Das heißt, dass die Versicherung auch kurz nach dem Abschluss in voller Höhe ausgezahlt werden würde. Ein weiterer Vorteil: Risikolebensversicherungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Restschuldversicherung
Kreditnehmer, die das familiäre Eigenheim oder die Eigentumswohnung alleine oder zum Gros finanzieren, können sich auch alternativ für eine Restschuldversicherung entscheiden. Da sie nur die Tilgung eines Darlehens absichert, werden mit der sinkenden Restschuld die monatlichen Beiträge geringer. „Die Laufzeit der Versicherung ist meistens der Sollzinsbindung entsprechend. Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme sollte dagegen individuell geprüft werden“, erklärt Goris
Bauleistungsversicherung
Auch Schäden am Rohbau können ein Bauvorhaben gefährden, Kosten in die Höhe treiben und damit die Baufinanzierung belasten. Die Bauleistungsversicherung versichert daher den Rohbau selbst gegen etwaige Schadensfälle, die während der Bauphase auftreten können. So werden beispielsweise Neuanschaffungen oder Baureparaturen durch aufgetretene Naturereignisse, Vandalismus oder Diebstahl übernommen. Goris: „In manchen Policen ist der Rohbau auch gegen Feuer abgesichert. Wenn nicht, sollten Bauherren auf eine zusätzliche Rohbaufeuerversicherung zurückgreifen.“
Gegen Insolvenz des Bauunternehmens absichern
Zu guter Letzt noch ein wichtiger Hinweis für Bauherren, die neu bauen: In der letzten Zeit häufen sich Fälle, in den Bauunternehmen während des Bauvorhabens Insolvenz anmelden und begonnene Bauprojekte nicht mehr fertiggebaut werden. „Achten Sie deshalb ganz besonders darauf, ob es eine Absicherung für Sie als Kunde im Falle einer Insolvenz des Bauträgers gibt“, rät Burgdorf, „sonst kann es passieren, dass sie Zahlungen geleistet haben, für die keine Leistung erbracht wurde, was dann unter Umständen der persönliche Ruin sein kann. Seriöse Bauunternehmen verfügen über eine Versicherung, die ihre Kunden im Falle des Falles schützt. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch bezahlt ist und lassen Sie sich die Zahlung und den geltenden Versicherungsschutz notfalls direkt von der Versicherung schriftlich bestätigen.
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