Gute Nachrichten für Bauherren: Ab heute können Familien mit Kindern das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Rückwirkend ab Januar 2018 gibt es für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro brutto pro Jahr mit einem Kind und zusätzlich 15.000 Euro pro weiterem Kind einen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind jährlich, wenn sie bauen oder eine Wohnung kaufen.
Nach dem Einzug können Baufamilien innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung am neuen Wohnsitz das Baukindergeld beantragen. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung oder des gemieteten Hauses), muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.
Der staatliche Zuschuss wird für alle Kinder unter 18 Jahren einmal pro Jahr ausgezahlt, und zwar zehn Jahre lang. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss von 12 000 Euro, bei zwei Kindern sind es 24 000 Euro, bei drei Kindern sogar 36.000 Euro.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit den Eltern im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Damit es keinen Mißbrauch der Förderung geben kann,müssen innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung die Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen anhand der unten genannten Dokumente nachweisen.
- Einkommensteuerbescheide: Zum Nachweis des Haushaltseinkommens müssen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers und – sofern vorhanden – des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlichen Gemeinschaften vorgelegt werden. Zum Beispiel: Bei Antragseingang in 2018 sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016 einzureichen.
- Meldebestätigungen: Der Nachweis der Selbstnutzung muss anhand der Meldebestätigung erbracht werden. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen.
- Grundbuchauszug: Als Nachweis über den Eigentumserwerb muss ein Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
Den Antrag können Familien und Alleinerziehende online über das Internetportal der staatlichen Förderbank KfW stellen.
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