Baukindergeld kann ab heute beantragt werden

Ab heute kann das Baukindergeld beantragt werden. Familien mit mehreren Kindern profitieren von erheblichen Zuschüssen beim Neubau oder Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie. (Foto: OKAL Haus GmbH)
Ab heute kann das Baukindergeld beantragt werden. Familien mit mehreren Kindern profitieren von erheblichen Zuschüssen beim Neubau oder Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie. (Foto: OKAL Haus GmbH)

Gute Nachrichten für Bauherren: Ab heute können Familien mit Kindern das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Rückwirkend ab Januar 2018 gibt es für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro brutto pro Jahr mit einem Kind und zusätzlich 15.000 Euro pro weiterem Kind einen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind jährlich, wenn sie bauen oder eine Wohnung kaufen.

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Nach dem Einzug können Baufamilien innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung am neuen Wohnsitz das Baukindergeld beantragen. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung oder des gemieteten Hauses), muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.

Wenn der Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen wurde beziehungsweise im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erteilt wurde, kann bis spätestens zum 31.12.2023 ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Wichtig ist, dass die Antragstellung innerhalb der Dreimonatsfrist nach dem Einzug erfolgt.

Der staatliche Zuschuss wird für alle Kinder unter 18 Jahren einmal pro Jahr ausgezahlt, und zwar zehn Jahre lang. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss von 12 000 Euro, bei zwei Kindern sind es 24 000 Euro, bei drei Kindern sogar 36.000 Euro.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit den Eltern im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Damit es keinen Mißbrauch der Förderung geben kann,müssen innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung die Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen anhand der unten genannten Dokumente nachweisen.

Voraussichtlich ab März 2019 ist es möglich, Dokumente im Zuschussportal hochzuladen. Für Anträge, die bis März 2019 gestellt werden, müssen die unten genannten Dokumente bis zum 30.06.2019 im Zuschussportal hochgeladen werden.
  • Einkommensteuerbescheide: Zum Nachweis des Haushaltseinkommens müssen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers und – sofern vorhanden – des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlichen Gemeinschaften vorgelegt werden. Zum Beispiel: Bei Antragseingang in 2018 sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016 einzureichen.
  • Meldebestätigungen: Der Nachweis der Selbstnutzung muss anhand der Meldebestätigung erbracht werden. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen.
  • Grundbuchauszug: Als Nachweis über den Eigentumserwerb muss ein Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.

Den Antrag können Familien und Alleinerziehende online über das Internetportal der staatlichen Förderbank KfW stellen.

 

Über Markus Burgdorf 232 Artikel
Markus Burgdorf ist Journalist und PR-Berater im Bereich Immobilien. Seit vielen Jahren schreibt er über alles, was mit Immobilien zusammenhängt. Er wohnt selbst in einer ehemaligen Schule, die er mit seiner Partnerin zum Wohnen und Arbeiten umbaut.

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