Gebäudeenergieausweis vorzeigen lassen – das ist Ihr Recht

Fast 80 Prozent der Deutschen kennen den vor rund fünf Jahren eingeführten Gebäudeenergieausweis, der über die energetische Qualität einer Immobilie informiert. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Lediglich einem Fünftel der Befragten war der Ausweis unbekannt. In einer ähnlichen dena-Umfrage aus dem Jahr 2008 war der Energieausweis 70 Prozent der Befragten bekannt gewesen.

Mehrheit der Deutschen findet den Energieausweis hilfreich

Die Mehrheit derjenigen (rund 90 Prozent), die den Energieausweis kennen,  findet ihn hilfreich, um die Energiekosten einer Immobilie einschätzen zu können.  Acht von zehn Befragten wussten zudem, dass sie als Interessenten beim Kauf oder bei der Anmietung einer Immobilie ein Recht darauf haben, den Energieausweis des Gebäudes einzusehen. Vor fünf Jahren war dies erst zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) bekannt gewesen.

Bei Besichtigungen ist der Ausweis oft nicht zugänglich

Bei der Verfügbarkeit des Ausweises besteht aber offenbar noch Nachholbedarf: Nur 26 Prozent aller befragten Miet- bzw. Kaufinteressenten, die in den vergangenen drei Jahren an einer Immobilienbesichtigung teilgenommen haben, berichteten, dass sie den Energieausweis einsehen konnten. Fast drei Viertel  sagten, der Ausweis sei nicht zugänglich gewesen. Dies wurde im laufenden Novellierungsprozess der Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgegriffen: Laut dem aktuellen Entwurf wird die Vorlage des Energieausweises bei der Besichtigung ab 2014 Pflicht sein.

Der Energieausweis ordnet den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Farbskala von grün (für gute Energieeffizienz) bis rot (hoher Energiebedarf) ein. Außerdem enthält er Vorschläge für konkrete Modernisierungsmaßnahmen, mit denen der Energieverbrauch reduziert werden kann. Bei neu errichteten Gebäuden ist die Ausstellung eines Energieausweises Pflicht. Eigentümer von Bestandsimmobilien benötigen das Dokument, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchten.

Unser Tipp:

Der Energieausweis muss bereits heute vorhanden sein, wenn eine Wohnung oder ein Haus vermietet oder verkauft werden soll. Gerade Makler reden sich gerne raus – erst Recht, wenn das Haus ein älteres Baujahr ist. Sprechen Sie den Makler auf seine Verpflichtung zur Vorlage des Gebäudeenergieausweises an und lassen Sie sich nicht mit Ausflüchten abspeisen. Anhand der Angaben im Energieausweis können Sie die Nebenkosten Ihres neuen Hauses oder Ihrer neuen Wohnung besser einschätzen.

Über Markus Burgdorf 232 Artikel
Markus Burgdorf ist Journalist und PR-Berater im Bereich Immobilien. Seit vielen Jahren schreibt er über alles, was mit Immobilien zusammenhängt. Er wohnt selbst in einer ehemaligen Schule, die er mit seiner Partnerin zum Wohnen und Arbeiten umbaut.

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