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	<title>Hausbauunternehmen.info &#187; Wohn Riester</title>
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		<title>Die neue Eigenheimrente: Zehn Fragen zum Wohn-Riester</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Aug 2009 18:23:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Eigenheimrentengesetz hat die staatliche Altersvorsorgeförderung auf das selbst genutzte Wohneigentum ausgedehnt. Seitdem können die Grund- und Kinderzulage der Riesterförderung auch für die eigenen vier Wände eingesetzt werden. Doch wie funktioniert der „Wohn-Riester“ und wer kann ihn nutzen? ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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		</div>
<p>Ihre Präferenzen für Wohneigentum und Bausparen können Sparer seit dem vergangenen Jahr in einer völlig neuen Dimension verwirklichen. Das Eigenheimrentengesetz hat die staatliche Altersvorsorgeförderung auf das selbst genutzte Wohneigentum ausgedehnt.</p>
<div id="attachment_639" class="wp-caption aligncenter" style="width: 570px"><img class="size-full wp-image-639" title="wohn-riester" src="http://www.hausbauunternehmen.info/wp-content/uploads/2009/12/wohn-riester.jpg" alt="Die zehn üblichen fragen zum Wohn-Riester leicht verständlich beantwortet (Foto: Schwäbisch-Hall)" width="560" height="402" /><p class="wp-caption-text">Die zehn üblichen fragen zum Wohn-Riester leicht verständlich beantwortet (Foto: Schwäbisch-Hall)</p></div>
<p>Seitdem können die Grund- und Kinderzulage der Riesterförderung auch für die eigenen vier Wände eingesetzt werden. Doch wie funktioniert der „Wohn-Riester“ und wer kann ihn nutzen? Die Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet die wichtigsten Fragen.</p>
<p><em>Wohn-Riester – was genau ist das?</em></p>
<p>Bisher gab es die staatlichen Riester-Zulagen nur für zertifizierte Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Mit dem neuen Gesetz steht jetzt das selbst genutzte Wohneigentum gleichberechtigt neben den anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Damit werden Einzahlungen, also Spar- und Tilgungsleistungen auf zertifizierte Riester-Bausparverträge förderfähig. Diese neue Vorsorgeform heißt offiziell Eigenheimrente, wird aber meist „Wohn-Riester“ genannt.</p>
<p><em>Wer ist förderberechtigt?</em></p>
<p> Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den bisherigen Riester-Verträgen: Anspruch auf die Förderung haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner, wenn sie einen eigenen Vertrag haben. Einkommensgrenzen gibt es keine.</p>
<p><em>Wie viel gibt der Staat beim Wohn-Riester dazu?</em></p>
<p>Wer 4 Prozent aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres auf einem Altersvorsorgevertrag anlegt, maximal 2.100 Euro, erhält den vollen Riester-Bonus: 154 Euro Grundzulage bzw. 308 Euro bei Verheirateten mit zwei Verträgen. Pro Kind gibt es weitere 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Besonders attraktiv für Jugendliche unter 25: Sie erhalten sowohl für neu abgeschlossene wie auch für bestehende Riester-Verträge einen einmaligen Berufsanfängerbonus von 200 Euro.</p>
<p><em>Wofür kann ich die Eigenheimrente verwenden?</em></p>
<p>Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann dreiviertel oder das gesamte angesparte Kapital für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Wichtig: Das Haus bzw. die Wohnung muss in Deutschland liegen und nach 2007 gekauft oder fertig gestellt sein. Das Geld kann aber auch für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen oder von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, verwendet werden.</p>
<p><em>Kann mit der Förderung auch das laufende Baudarlehen getilgt werden?</em></p>
<p> Ja, mit den staatlichen Zulagen dürfen auch Restschulden getilgt werden. Dazu wird das bestehende Darlehen in einen Riester-Vertrag umgeschuldet. Voraussetzung ist allerdings, dass die eigenen vier Wände erst nach dem 31. Dezember 2007 fertig gestellt bzw. gekauft wurden und man selbst darin wohnt. Die vollständige Entschuldung eines bestehenden Immobilienkredits mit dem Riester-Ersparten ist erst ab Renteneintritt möglich.</p>
<p><em>Kann ein bestehender Riester-Vertrag zum Erwerb verwendet werden?</em></p>
<p>Ja, das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag darf entnommen und vollständig für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Für vor dem 1. Juli 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt aber, dass in 2009 für eine Immobilienfinanzierung mindestens 10.000 Euro entnommen werden müssen.</p>
<p><em>Wird das eingesetzte Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt?</em></p>
<p>Ja, Banken und Bausparkassen erkennen das angesparte Riester-Vermögen voll als Eigenkapital an.</p>
<p><em>Kann ich mit Riester mein Haus altersgerecht umbauen?</em></p>
<p>Nein, das geht nicht. Umbau-, Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen fallen nicht unter die Riester-Förderung.</p>
<p><em>Was passiert, wenn ich Riester als Baustein meiner Immobilienfinanzierung verwende, das Haus aber später verkaufe oder vermiete?</em></p>
<p>Wer seine riestergeförderte Immobilie verkauft, muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen – es sei denn, die Fördersumme wird innerhalb eines Jahres in einem neuen Riester-Vertrag angelegt oder innerhalb von vier Jahren wieder in selbst bewohntes Eigentum investiert. Wer sein Eigenheim beruflich bedingt zeitweise vermietet, muss die Förderung nicht zurückerstatten, wenn er die Selbstnutzung spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder aufnimmt.</p>
<p><em>Muss ich Wohn-Riester versteuern?</em></p>
<p>Wie alle Riester-Verträge unterliegt auch der Wohn-Riester der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge in der Sparphase sind steuerfrei, die Auszahlungen im Rentenalter aber steuerpflichtig.</p>

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