Riestern für das Eigenheim
22. Dezember 2008Die neue Eigenheimförderung, der sogenannte Wohn-Riester, ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Wer eine Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung baut oder kauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur sein angespartes Riester-Vermögen in die eigenen vier Wände stecken, sondern auch die staatlichen Zulagen in die Tilgung fließen lassen. " Wohn-Riester sorgt dafür, dass die

