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	<title>Hausbauunternehmen.info &#187; Immobilienkauf</title>
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		<title>Naturnähe ist beim Immobilienkauf wichtiger als Kultur- und Nachtleben</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 22:02:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Landluft statt Großstadtlärm: Die Mehrheit der Kaufinteressenten (65  Prozent) sucht ihr Eigenheim aktuell gezielt in grüneren und ruhigeren  Lagen. Besonders begehrt sind dabei die so genannten Speckgürtel  deutscher Großstädte. Nur rund jeden dritten Immobilienkäufer (36  Prozent) zieht es direkt in die Stadt. Zu diesem Ergebnis kommt die  jüngste Umfrage &#8220;Immobilienbarometer&#8221; von Interhyp und  ImmobilienScout24. Dabei wurden im Mai über 3.600 Interessenten von  Kaufimmobilien in Deutschland nach ihren Lagewünschen befragt.</p>
<p>Eigenheimerwerbern  ist es dabei besonders wichtig, dass in der direkten Umgebung der  Immobilie Einkaufsmöglichkeiten (65 Prozent) und eine Anbindung an  öffentliche Verkehrmittel (55 Prozent) vorliegen. Auch die Nähe zu Natur  (43 Prozent) oder Parkanlagen (28 Prozent) sind für die Befragten von  Bedeutung.</p>
<div id="attachment_829" class="wp-caption aligncenter" style="width: 570px"><img class="size-full wp-image-829" title="wichtigbeimimmobilienkauf" src="http://www.hausbauunternehmen.info/wp-content/uploads/2010/06/wichtigbeimimmobilienkauf.jpg" alt="Immobilienbarometer ermittelt: Die fÂŸnf wichtigsten Lagekriterien einer Kaufimmobilie. (Quelle: obs/Interhyp AG)" width="560" height="361" /><p class="wp-caption-text">Immobilienbarometer ermittelt: Die fÂŸnf wichtigsten Lagekriterien einer Kaufimmobilie. (Quelle: obs/Interhyp AG)</p></div>
<p>Nur etwa jeder Zehnte hingegen wünscht sich ein  umfassendes kulturelles oder gastronomisches Angebot wie Theater, Oper  oder Restaurants und Bars in der Nähe. Das sehen die Käufer, die älter  als 60 Jahre sind, ein wenig anders: 22 Prozent der Ã„lteren wollen  kulturelle Möglichkeiten in der direkten Umgebung. Jüngere (30- bis  40-jährige) Immobilienkäufer hingegen legen Wert auf eine besonders  kinderfreundliche Nachbarschaft (38 Prozent), gute Schulen (35 Prozent)  sowie umfangreiche Kinderbetreuungsangebote (33 Prozent).</p>
<p><strong>Die fünf wichtigsten Lagekriterien einer Kaufimmobilie im Ãœberblick:</strong><br />
1. Gute Einkaufsmöglichkeiten (65 Prozent)<br />
2. Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (55 Prozent)<br />
3. Naturnähe (43 Prozent)<br />
4. Ã„rztliche Versorgung (39 Prozent)<br />
5. Nähe zum Arbeitsplatz (37 Prozent)</p>
<p>&#8220;Der Stadtrand ist für  viele Eigenheimerwerber hochinteressant: Neben oft noch attraktiven  Immobilienpreisen finden sie hier eine ideale Kombination aus grüner  Umgebung und Nähe zu urbanem Leben&#8221;, kommentiert Marc Stilke, CEO von  ImmobilienScout24, die Ergebnisse. Robert Haselsteiner, Vorstand der  Interhyp AG, fügt hinzu: &#8220;Ã–ffentlicher Nahverkehr, gute  Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung und Arbeitsplatznähe sind  wichtige Faktoren, um die langfristige Wertstabilität einer Immobilie  sicherzustellen.&#8221;</p>
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		<title>Schnäppchen Zwangsversteigerung &#8211; oder lieber Vorsicht walten lassen?</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 20:57:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zwangsversteigerungen von Immobilien gelten allgemein als SchnÃ¤ppchenmarkt. Weil die Besitzer ihr Haus nicht halten kÃ¶nnen, sind sie gezwungen, es auch weit unter Wert abzugeben, um ihre GlÃ¤ubiger zu befriedigen. 10 bis 30 Prozent lassen sich fÃ¼r den Ersteigerer oft einsparen, mitunter kann er das Haus auch fÃ¼r einen Bruchteil des einst gezahlten Preises erwerben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bei jedem Immobilienkauf zählt auch bei der Ersteigerung von  gebrauchten Häusern in erster Line die Lage, erklärt der Verband  Privater Bauherren (VPB). Der Verkehrswert, an dem sich das  Einstiegsangebot der Zwangsversteigerung orientiert, richtet sich  nach den Preisen vergleichbarer Objekte in der Nachbarschaft. Eine  teure Lage zieht also einen höheren Verkehrswert nach sich. In vielen  dünn besiedelten ländlichen Gebieten findet sich dagegen kaum  Nachfrage für Immobilien, auch nicht, wenn sie sehr preiswert sind.</p>
<p>Wer eine Immobilie auf dem Weg der Zwangsversteigerung erwerben  will, sollte sich gründlich vorbereiten, rät der VPB. Denn die hat  ihre eigenen Gesetze. Da bei Versteigerungen der Grundsatz &#8220;Gekauft  wie gesehen&#8221; gilt, sind gründliche Planung und Information besonders  wichtig. Garantien, Gewährleistungen oder ein Rücktrittrecht wegen  Baumängeln gibt es nicht.</p>
<p>Vermeintliche Haus-Schnäppchen können sich ganz schnell als Fass  ohne Boden entpuppen, wenn sie Schäden aufweisen, die der Käufer  vorher nicht kannte. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld möglichst  viele Informationen über Haus und Grundstück sammeln. Zum anderen ist  es sinnvoll, an einigen Versteigerungen teilzunehmen, um das  Prozedere kennenzulernen.</p>
<p>Um sich ein Bild von der Immobilie zu machen, ist eine gründliche  Innen- und Außenbesichtigung eigentlich unerlässlich. Aber bei  Zwangsversteigerungen leben meist die Bewohner noch in dem Haus. Wenn  sie keine Besichtigung zulassen, wie das oft der Fall ist, hat der  interessierte Käufer schlechte Karten. Ihm bleibt nur, das Anwesen  von außen in Augenschein zu nehmen und eventuell Nachbarn zu  befragen.</p>
<p>Immerhin sind bei den Ã„mtern einige wertvolle Informationen zu  bekommen. Wichtig ist der Grundbuchauszug. Er sollte in der  Versteigerungsakte zu finden sein, ebenso wie das Wertgutachten, das  über Bauzustand, Lage und Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze  Auskunft gibt. Nicht selten sind diese Unterlagen aber veraltet, gibt  der VPB zu bedenken.</p>
<p>Zum Termin der Zwangsversteigerung müssen alle Bieter einen  gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Wer für einen  anderen, auch für seinen Ehegatten bieten will, braucht eine  notarielle Bietungsvollmacht.</p>
<p>Der Bieter muss in der Regel sofort für sein Gebot eine  Sicherheitsleistung von 10 Prozent erbringen. Dazu braucht er  entweder aktuelle Schecks einer Landesbank oder eines anderen  berechtigten Kreditinstituts. Möglich ist auch eine unbefristete,  unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines berechtigten  Kreditinstituts. Eine einfache Bankbescheinigung über die Liquidität  des Bieters reicht nicht. Bargeld oder Wertpapiere werden ebenfalls  nicht akzeptiert.</p>
<p>Wer eine Immobilie in die engere Wahl gezogen hat, muss vor dem  Versteigerungstermin auch die Finanzierung klären. Denn kaum jemand  wird das Eigenheim auf einen Schlag bezahlen können. Die Differenz  zwischen Sicherheitsleistung und Meistgebot wird sechs bis acht  Wochen nach dem Termin auf Aufforderung durch das Gericht zur Zahlung  fällig.</p>
<p>Der Bieter mit dem höchsten Gebot bekommt den Zuschlag. Er ist  sofort Eigentümer der Immobilie, mit allen damit verbundenen Rechten  und Pflichten. Aber nicht immer, wie ein Urteil des  Bundesgerichtshofes zeigt. Im verhandelten Fall stellte sich nach dem  Zwangsversteigerungstermin heraus, dass ein Versteigerungsbeteiligter  nicht ordnungsgemäß geladen war. Der Rechtspfleger nahm daher den  erteilten Zuschlag zurück. Im darauf folgenden erneuten  Versteigerungstermin ging der Zuschlag für das Grundstück an einen  anderen Meistbietenden. In einem derartigen Fall steht dem zuerst  Meistbietenden jedoch ein Schadensersatzanspruch wegen  Amtspflichtverletzung des Rechtspflegers zu, so die Richter (AZ: III  ZR 228/00).</p>
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		<title>Bankenkrise: Jeder zweite Anleger fürchtet Engpässe bei der Immobilienfinanzierung</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 23:14:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aufgrund der Wirtschaftskrise stehen Immobilien derzeit ganz oben auf der Wunsch-Investmentliste vieler Anleger. Allerdings rechnet jeder Zweite mit EngpÃ¤ssen bei der Kreditvergabe. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage unter 1.020 potentiellen deutschen Anlegern im Auftrag des Immobilienportals ImmobilienScout24.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Wirtschaftskrise stehen Immobilien derzeit ganz oben auf der Wunsch-Investmentliste vieler Anleger. Allerdings rechnet jeder Zweite mit Engpässen bei der Kreditvergabe. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage unter 1.020 potentiellen deutschen Anlegern im Auftrag des Immobilienportals ImmobilienScout24.</p>
<p>Aktien â€“ nein danke! Die deutschen Anleger präferieren aufgrund der Finanzkrise derzeit Immobilien als sicheres und wertstabiles Investment. Einen größeren, verfügbaren Geldbetrag würden 59 Prozent der Anleger in eine selbstgenutzte Immobilie investieren. Mehr als jeder Dritte würde sein Geld in eine Immobilie zur Vermietung anlegen. Nur knapp jeder Vierte hätte die Absicht, Aktien oder Aktienfonds zu kaufen, so die ImmobilienScout24-Umfrage.</p>
<p>Wegen der Bankenkrise rechnet allerdings die Mehrheit der Anleger mit hohen Hürden beim Thema Finanzierung. Knapp jeder Fünfte fürchtet, Finanzierungen seien nur noch zu hohen Zinsen und mit mehr Sicherheiten zu bekommen. Weitere 39 Prozent der Befragten klagen, es sei generell schwieriger geworden, einen Immobilienkredit zu bekommen.</p>
<p>Den schlechten Finanzierungsbedingungen zum Trotz erwägen aktuell 16 Prozent der Befragten in nächster Zeit, eine Immobilie zu erwerben. Weitere 40 Prozent der Anleger ziehen zumindest langfristig einen Immobilienkauf in Betracht.</p>
<p>Für die aktuelle Umfrage befragte das Marktforschungsunternehmen Innofact über 1.000 Deutsche, die über ein Netto-Haushaltseinkommen von über 2.000 Euro verfügen.</p>
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		<title>Die neue Eigenheimrente: Zehn Fragen zum Wohn-Riester</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Aug 2009 18:23:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Eigenheimrentengesetz hat die staatliche AltersvorsorgefÃ¶rderung auf das selbst genutzte Wohneigentum ausgedehnt. Seitdem kÃ¶nnen die Grund- und Kinderzulage der RiesterfÃ¶rderung auch fÃ¼r die eigenen vier WÃ¤nde eingesetzt werden. Doch wie funktioniert der â€žWohn-Riesterâ€œ und wer kann ihn nutzen? ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ihre Präferenzen für Wohneigentum und Bausparen können Sparer seit dem vergangenen Jahr in einer völlig neuen Dimension verwirklichen. Das Eigenheimrentengesetz hat die staatliche Altersvorsorgeförderung auf das selbst genutzte Wohneigentum ausgedehnt.</p>
<div id="attachment_639" class="wp-caption aligncenter" style="width: 570px"><img class="size-full wp-image-639" title="wohn-riester" src="http://www.hausbauunternehmen.info/wp-content/uploads/2009/12/wohn-riester.jpg" alt="Die zehn üblichen fragen zum Wohn-Riester leicht verständlich beantwortet (Foto: Schwäbisch-Hall)" width="560" height="402" /><p class="wp-caption-text">Die zehn üblichen fragen zum Wohn-Riester leicht verständlich beantwortet (Foto: Schwäbisch-Hall)</p></div>
<p>Seitdem können die Grund- und Kinderzulage der Riesterförderung auch für die eigenen vier Wände eingesetzt werden. Doch wie funktioniert der â€žWohn-Riesterâ€œ und wer kann ihn nutzen? Die Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet die wichtigsten Fragen.</p>
<p><em>Wohn-Riester â€“ was genau ist das?</em></p>
<p>Bisher gab es die staatlichen Riester-Zulagen nur für zertifizierte Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Mit dem neuen Gesetz steht jetzt das selbst genutzte Wohneigentum gleichberechtigt neben den anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Damit werden Einzahlungen, also Spar- und Tilgungsleistungen auf zertifizierte Riester-Bausparverträge förderfähig. Diese neue Vorsorgeform heißt offiziell Eigenheimrente, wird aber meist â€žWohn-Riesterâ€œ genannt.</p>
<p><em>Wer ist förderberechtigt?</em></p>
<p>Â Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den bisherigen Riester-Verträgen: Anspruch auf die Förderung haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner, wenn sie einen eigenen Vertrag haben. Einkommensgrenzen gibt es keine.</p>
<p><em>Wie viel gibt der Staat beim Wohn-Riester dazu?</em></p>
<p>Wer 4 Prozent aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres auf einem Altersvorsorgevertrag anlegt, maximal 2.100 Euro, erhält den vollen Riester-Bonus: 154 Euro Grundzulage bzw. 308 Euro bei Verheirateten mit zwei Verträgen. Pro Kind gibt es weitere 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Besonders attraktiv für Jugendliche unter 25: Sie erhalten sowohl für neu abgeschlossene wie auch für bestehende Riester-Verträge einen einmaligen Berufsanfängerbonus von 200 Euro.</p>
<p><em>Wofür kann ich die Eigenheimrente verwenden?</em></p>
<p>Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann dreiviertel oder das gesamte angesparte Kapital für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Wichtig: Das Haus bzw. die Wohnung muss in Deutschland liegen und nach 2007 gekauft oder fertig gestellt sein. Das Geld kann aber auch für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen oder von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, verwendet werden.</p>
<p><em>Kann mit der Förderung auch das laufende Baudarlehen getilgt werden?</em></p>
<p>Â Ja, mit den staatlichen Zulagen dürfen auch Restschulden getilgt werden. Dazu wird das bestehende Darlehen in einen Riester-Vertrag umgeschuldet. Voraussetzung ist allerdings, dass die eigenen vier Wände erst nach dem 31. Dezember 2007 fertig gestellt bzw. gekauft wurden und man selbst darin wohnt. Die vollständige Entschuldung eines bestehenden Immobilienkredits mit dem Riester-Ersparten ist erst ab Renteneintritt möglich.</p>
<p><em>Kann ein bestehender Riester-Vertrag zum Erwerb verwendet werden?</em></p>
<p>Ja, das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag darf entnommen und vollständig für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Für vor dem 1. Juli 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt aber, dass in 2009 für eine Immobilienfinanzierung mindestens 10.000 Euro entnommen werden müssen.</p>
<p><em>Wird das eingesetzte Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt?</em></p>
<p>Ja, Banken und Bausparkassen erkennen das angesparte Riester-Vermögen voll als Eigenkapital an.</p>
<p><em>Kann ich mit Riester mein Haus altersgerecht umbauen?</em></p>
<p>Nein, das geht nicht. Umbau-, Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen fallen nicht unter die Riester-Förderung.</p>
<p><em>Was passiert, wenn ich Riester als Baustein meiner Immobilienfinanzierung verwende, das Haus aber später verkaufe oder vermiete?</em></p>
<p>Wer seine riestergeförderte Immobilie verkauft, muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen â€“ es sei denn, die Fördersumme wird innerhalb eines Jahres in einem neuen Riester-Vertrag angelegt oder innerhalb von vier Jahren wieder in selbst bewohntes Eigentum investiert. Wer sein Eigenheim beruflich bedingt zeitweise vermietet, muss die Förderung nicht zurückerstatten, wenn er die Selbstnutzung spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder aufnimmt.</p>
<p><em>Muss ich Wohn-Riester versteuern?</em></p>
<p>Wie alle Riester-Verträge unterliegt auch der Wohn-Riester der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge in der Sparphase sind steuerfrei, die Auszahlungen im Rentenalter aber steuerpflichtig.</p>
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		<title>Sie sind wieder unterwegs: Lassen Sie sich nicht fangen</title>
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		<pubDate>Sun, 28 Dec 2008 16:35:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Dezember ist Hochkonjunktur f&#252;r Immobilienvertriebe, die Ihnen noch schnell eine Steuern sparende Eigentumswohnung in Leipzig oder sonstwo andrehen wollen. In den n&#228;chsten drei Tagen finden noch zig Termine bei Notaren statt, die, wie die Vergangenheit zeigt, nicht so unabh&#228;ngig agieren, wie sie es sollten. Auch die so geannte Bankenbewertung ist nichts wert, erst recht, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dezember ist Hochkonjunktur f&uuml;r Immobilienvertriebe, die Ihnen noch schnell eine Steuern sparende Eigentumswohnung in Leipzig oder sonstwo andrehen wollen. In den n&auml;chsten drei Tagen finden noch zig Termine bei Notaren statt, die, wie die Vergangenheit zeigt, nicht so unabh&auml;ngig agieren, wie sie es sollten. Auch die so geannte Bankenbewertung ist nichts wert, erst recht, wenn diese auf Basis der Unterlagen der Vermittler erfolgte. Wie sagte es eine Richterin am Landgericht Ravensburg erst letzten Monat:&nbsp;&quot;Die&nbsp;Banken sind nicht zu einer Wertermittlung von zu finanzierenden Wohnungen verpflichtet.&quot;</p>
<p>Unser Tipp:&nbsp;Lassen Sie sich zu nichts dr&auml;ngen, unterschreiben Sie nichts (auch keine angeblich unverbindlichen Kaufangebote) und lesen Sie auf <a href="http://www.immobilienbetrug.info/2008/12/28/vermehrte-aktivitat-der-schrottimmo-verkaufer-vorsicht-ist-geboten/trackback/" target="Immobilienbetrug und Schrottimmobilien">Immobilienbetrug.info</a> was Sie jetzt tun sollten.</p>
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