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	<title>Hausbauunternehmen.info &#187; bauprojekt</title>
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	<description>Ratgeber und News fÃ¼r Bauherren</description>
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		<title>Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Schutz für private Bauherren</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 13:19:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer auf, die PrÃ¼fung eines eigenstÃ¤ndigen Bauvertragsrechts zur gemeinsamen PrioritÃ¤t zu erklÃ¤ren. "Intransparente Angebote, Pfusch und fehlende Rechtssicherheit am Bau mÃ¼ssen endlich ein Ende haben", fordert Vorstand Gerd Billen eine SchlieÃŸung der bestehenden RechtslÃ¼cken im Baubereich. Ein verbraucherorientiertes Bauvertragsrecht mit klaren, sicheren und fairen Bedingungen sei Ã¼berfÃ¤llig, um den Wildwuchs in den BauvertrÃ¤gen zu beenden und nach jahrelangem ZÃ¶gern endlich Rechtsicherheit fÃ¼r alle Beteiligten herzustellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ein Eigenheim plant oder sein Haus sanieren will, ist nach wie vor mit vielerlei Unwägbarkeiten konfrontiert: Lückenhafte Baubeschreibungen, unzulässige Klauseln in Bauverträgen, kopflastige Zahlungspläne, und das Risiko, Opfer eines Baukonkurses zu werden, verunsichern private Bauherren. So hat die Dekra in ihrem zweiten Bericht zu Baumängeln in den Jahren 2006 und 2007 durchschnittlich 32 Mängel pro Bauprojekt ausgemacht, die jährlichen Mängelbeseitigungskosten von Wohngebäuden belaufen sich in der Summe auf geschätzte 1,4 Milliarden Euro.</p>
<p>&#8220;Ein eigenständiges Bauvertragsrecht würde Investitionssicherheit schaffen und das Vertrauen privater Bauherren in die Leistungsfähigkeit von Bauwirtschaft und Handwerk fördern&#8221;, sagt Billen. Als positives Signal wertet der vzbv die bei der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ãœberprüfung des Bauvertragsrechts. Mitglieder sind die Justizministerien aus Berlin, Bayern, Sachsen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen.</p>
<p>In den zurückliegenden Jahren war der vzbv erfolgreich gegen zahlreiche Klauseln in privaten Bauverträgen vorgegangen: Gewährleistungsfristen wurden verkürzt, Vertragsbeendigungen erschwert, Hinweispflichten eingeschränkt, Bauzeit- und Preisangaben waren intransparent und irreführend. Trotz der juristischen Erfolge fehlen weiterhin angemessene Rechte, die gewährleisten, dass Bauwirtschaft und Handwerk privaten Bauherren Qualität zu einem kalkulierbaren Preis und Zeitpunkt liefern. Aus Sicht des vzbv sind folgende Rahmendedingungen in einem eigenständigen Bauvertragsrecht gesetzlich zu verankern:</p>
<p><strong>Widerrufsrecht für private Bauverträge</strong></p>
<p>Ein übereilter, auf unzureichender Informationsgrundlage abgeschlossener Vertrag muss widerrufen werden können. Angepasst an das BGB sollte die Widerrufsfrist mindestens einen Monat betragen.</p>
<p><strong>Bau- und Leistungsbeschreibungen als Vertragsgrundlage</strong></p>
<p>Die Bau- und Leistungsbeschreibung muss als verbindliche Vertragsgrundlage dienen. Sie muss konkret, transparent, für Laien verständlich und vollständig sein, damit der private Bauherr mit dem bestimmten Qualitätsniveau der Bauleistung und deren Kosten kalkulieren kann. Zusätzliche Vergütung darf ein Unternehmer nur dann verlangen, wenn eine Bau- und Leistungsbeschreibung nicht von ihm erstellt wurde. Die vom vzbv in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen erarbeitete Musterbaubeschreibung stellt ein Hilfsmittel dar, eine persönliche Beratung für das individuelle Bauvorhaben ersetzt sie nicht.</p>
<p><strong>Verbindliche Regelungen zu Bauzeit und zu Vertragsfristen</strong></p>
<p>Mit dem neuen Bauvertragsrecht muss die Verpflichtung der Vertragsparteien festgelegt werden, Regelungen zu Bauzeit und zu Vertragsfristen zu treffen, um so die durch Verzug des Baufortschritts auftretenden Probleme auszuräumen und den Bauherren die zeitliche Planungssicherheit zu geben.</p>
<p><strong>Schutz des Verbrauchers bei Firmeninsolvenzen</strong></p>
<p>Analog zu vielen anderen europäischen Nachbarländern, wo durch gesetzliche Regelungen Fertigstellungs- und Gewährleistungssicherheiten geboten sind, muss auch in Deutschland sichergestellt werden, dass ein Haus auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz mängelfrei fertig gestellt wird.</p>
<p><strong>Festsetzung von Sicherheitseinbehalten</strong></p>
<p>Private Bauherren benötigen eine Sicherheit auch für die Zeit nach der Bauabnahme. So sollten bei Vertragsabschluss mindestens 10 Prozent des Werklohns, nach Abnahme mindestens fünf Prozent (Fälligkeit bei Ende der Gewährleistung) als Sicherheit einbehalten werden können.</p>
<p><strong>Verlängerung der Gewährleistungsfrist </strong></p>
<p>Private Bauherren gehen, wenn sie eine Immobilie bauen, bis an den Rand der für sie verkraftbaren Verschuldensgrenze. Angesichts der langfristigen Investitionen der Bauherren ist es geboten, die Gewährleistungsfrist zumindest für wesentliche Bauteile auf 10 Jahre zu verlängern.</p>
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		<title>Beim Fertigbau kommen alle Leistungen aus einer Hand: Kein Ã„rger mit Handwerkern</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 17:27:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fertighaus]]></category>
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		<description><![CDATA[Architekt, Bauleiter, Handwerker â€“ beim Bau eines neuen Eigenheims in Holzfertigbauweise legen Fachleute aus allen Baubereichen Hand an. Von der Idee bis zum Einzug in das neue Eigenheim muss jeder Schritt genau geplant sein. Oft fehlt es den angehenden Hausbesitzern sowohl an Zeit als auch am fachlichen Know-how. Da liegt die Wahl eines Fertighausherstellers geradezu auf der Hand, denn die arbeiten als Full-Service-Dienstleister fÃ¼r ihre Kunden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer beim Bau seines neuen Traumhauses in jeder Hinsicht sicher gehen will, findet bei den Herstellern von deutschen Holz-Fertighäusern die idealen Ansprechpartner. â€žAls kompetente Partner gewährleisten die führenden Fertighausanbieter die gesamte Betreuung rund um den Hausbauâ€œ, sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Dirk-Uwe Klaas. Da die Bauherren auch abseits des Bauprojekts alle Hände voll zu tun haben, können sie große Teile der Planung und Umsetzung ruhigen Gewissens dem Hersteller überlassen. Mit viel Erfahrung ausgestattet sind sie echte Profis bei der Realisierung von Bauherren-Wünschen. Den Umfang des Services kann der Bauherr dabei selbst bestimmen.</p>
<p><strong>Nur ein Ansprechpartner â€“ von der Planung bis zur Fertigstellung</strong></p>
<p>Bereits im Vorfeld berät der Hersteller den Bauherren rund um die Finanzierung des neuen Eigenheimes. Im Anschluss an die gemeinsame Suche nach einem geeigneten Grundstück regelt der Hersteller alle Behördengänge, die für den Bau notwenig sind. Nun kann mit der Planung des Hauses begonnen werden. Hierzu zählen die Grundriss- und Raumplanung sowie die Fachplanung der Haustechnik inklusive der Sanitär-, Elektrik-, Heizungs- und Lüftungsanlagen. Danach kann mit dem eigentlichen Bau des neuen Familiendomizils begonnen werden.</p>
<p>Der Hausbau startet mit der Einrichtung der Baustelle und dem Aushub des Erdreichs. Nachdem die Vorbereitungen sowie die Errichtung der Bodenplatte oder des Kellers abgeschlossen sind wird die Grundkonstruktion aufgestellt. Sämtliche Außen- und Innenwände, Geschossdecken, Innentreppen und Fußböden werden in aller Regel an einem Tag eingebaut. Beim Fertigbau sind die Fenster und Außentüren bereits im Werk vorgefertigt worden. Den Abschluss des Fertigbaus bildet die Errichtung des Daches. Im zweiten Schritt werden die haustechnischen Anlagen für Heizung, Warmwasseranschluss, Lüftung eingebaut und elektrische und sanitäre Installationen vorgenommen. Im letzten Schritt folgen die Fertigstellung und die Bauabnahme. Auch im Nachgang greift der Hersteller dem Bauherrn unter die Arme, wenn es um nachträgliche Um- und Ausbaumaßnahmen geht. Wohl wissend, einen starken Partner an seiner Seite zu haben, wird das spannende Hausbauprojekt für jeden Häuslebauer zu einer entspannten Angelegenheit.</p>
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		<title>Gefährlich ist, was nicht drinsteht: Expertentipp zum Thema &#8220;Fallstricke im Bauvertrag&#8221;</title>
		<link>http://www.hausbauunternehmen.info/2009/06/25/gefahrlich-ist-was-nicht-drinsteht-expertentipp-zum-thema-fallstricke-im-bauvertrag/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Jun 2009 10:11:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Vorsitzende des Bauherren-Schutzbundes, Rechtsanwalt Peter Mauel, informiert zu Gefahren beim AbschluÃŸ von BauvertrÃ¤gen. Gerade das, was nicht aufgefÃ¼hrt ist, macht hinterher die grÃ¶ÃŸten Schwierigkeiten, weil es nicht schriftlich fixiert wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_426" class="wp-caption alignleft" style="width: 176px"><img class="size-full wp-image-426" title="Peter_Mauel" src="http://www.hausbauunternehmen.info/wp-content/uploads/2009/06/Peter_Mauel.jpg" alt="Rechtsanwalt Peter Mauel ist Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V." width="166" height="250" /><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Peter Mauel ist Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.</p></div>
<p>(djd/pt). Ein Gespräch mit Peter Mauel, dem 1. Vorsitzenden des Bauherren-Schutzbund e.V.</p>
<p><strong>1. Wo liegen nach Ihrer Beobachtung die häufigsten Fallstricke im Bauvertrag?</strong></p>
<p>Die größten Probleme liegen nicht allein im berüchtigten Kleingedruckten, sondern in dem, was nicht drinsteht. So war nach unseren Erhebungen bei rund 47 Prozent der Verträge der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Unvollständig waren in der Bau- und Leistungsbeschreibung oft auch Leistungsumfang, Art und Güte der Baustoffe und der Ausstattungsstandard aufgeführt. Bei mehr als jedem zweiten Dokument fehlten verbindliche, eindeutige Regeln zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Und rund ein Fünftel der Verträge bot keine ausreichende Preissicherheit.</p>
<p><strong>2. Warum gibt es eigentlich keinen &#8220;Standard&#8221;-Bauvertrag, wie man ihn etwa für Untervermietungen im Schreibwarenhandel kaufen kann?</strong></p>
<p>Kaum ein Bauprojekt gleicht dem anderen. Das Spektrum reicht vom Bausatzhaus über den schlüsselfertigen Bau bis zum individuellen Architektenhaus. Entsprechend unterschiedlich sind die Vertragsarten und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.</p>
<p><strong>3. Wie können Bauherren sich absichern?</strong></p>
<p>Auf keinen Fall sollten sie sich unter Zeitdruck setzen lassen. Sinnvoll ist es, den Vertrag von einem Fachanwalt oder einem unabhängigen Bauherrenberater prüfen zu lassen. Dann gilt es natürlich, die bereits genannten Problemfelder zufriedenstellend und eindeutig zu klären und schriftlich zu fixieren.</p>
<p><strong>4. Wie kann ich mich bei Insolvenz des Bauunternehmens absichern?</strong></p>
<p>Zunächst einmal sollte der Bauherr nicht den Werbeversprechen bunter Hochglanzprospekte vertrauen, sondern sich gründlich etwa über Referenzobjekte informieren. Wirtschaftsauskünfte über die Unternehmen gibt es auch für die Mitglieder des Bauherren-Schutzbundes. Wichtig ist die Zahlung nach Baufortschritt und nach mängelfreier Leistung, um nicht unnötig in Vorleistung zu gehen. Wir raten Hausbauern, auf einer Sicherheitsleistung des Auftragnehmers bei einer Bank oder Versicherung zu bestehen und die Bürgschaft anwaltlich prüfen zu lassen.</p>
<p>Die wichtigsten Tipps nennt der aktuelle Ratgeber &#8220;Prüfsteine zum Bauvertrag&#8221;, den jeder unter <a title="Kostenlose Broschüre beim Bauherren-Schutzbund" href="http://www.bsb-ev.de" target="_blank">www.bsb-ev.de</a> kostenlos herunterladen kann.</p>
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