Steuerstreit: Bundesfinanzhof entscheidet über häusliches Arbeitszimmer

11. März 2009

Viele offene Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer

Seit dem 1.1.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Eine Vielzahl Betroffener klagte vor den Finanzgerichten gegen diese Regelung, bislang ohne Erfolg. Jetzt hat das Finanzgericht (FG) Rheinland Pfalz diese steuerliche Streitfrage dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Entscheidung vorgelegt.

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