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	<title>Hausbauunternehmen.info &#187; Immobilienrecht</title>
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	<description>Ratgeber und News für Bauherren</description>
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		<title>Fertighausanbieter dürfen vor Baubeginn Bankbürgschaft einfordern</title>
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		<pubDate>Thu, 27 May 2010 13:35:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Az: VII ZR 165/09]]></category>
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		<description><![CDATA[Anbieter von Fertighäusern können von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof  in Karlsruhe. Er bestätigte damit eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Okal Haus GmbH aus Simmern. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anbieter von Fertighäusern können von ihren Kunden vor Baubeginn eine  Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen. Das entschied  am Donnerstag der Bundesgerichtshof  in Karlsruhe. Er bestätigte  damit eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Okal Haus  GmbH aus Simmern.</p>
<p>Nach der Klausel müssen Bauherren bis acht Wochen vor Baubeginn eine  Bankbürgschaft über den Kaufpreis des Hauses vorlegen. Der  Bauherren-Schutzbund in Berlin hielt dies für unzulässig und klagte:  Durch die zusätzlichen Kosten, die für die Bürgschaft anfallen, würden  die Kunden einseitig benachteiligt.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof  gab OKAL Recht:  Gemessen an den gesamten Baukosten sei die zusätzliche Belastung durch eine Bankbürgschaft  für  die Bauherren sehr gering. Der Fertighausanbieter müsse  beim Bau des Hauses mit hohen Kosten in Vorleistung treten und sichere sich mit der Bankbürgschaft gegen das Risiko der Nichtzahlung der erbrachten Leistungen ab.</p>
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		<title>Schnäppchen Zwangsversteigerung &#8211; oder lieber Vorsicht walten lassen?</title>
		<link>http://www.hausbauunternehmen.info/2010/02/17/schnappchen-zwangsversteigerung-oder-lieber-vorsicht-walten-lassen/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 20:57:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zwangsversteigerungen von Immobilien gelten allgemein als Schnäppchenmarkt. Weil die Besitzer ihr Haus nicht halten können, sind sie gezwungen, es auch weit unter Wert abzugeben, um ihre Gläubiger zu befriedigen. 10 bis 30 Prozent lassen sich für den Ersteigerer oft einsparen, mitunter kann er das Haus auch für einen Bruchteil des einst gezahlten Preises erwerben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bei jedem Immobilienkauf zählt auch bei der Ersteigerung von  gebrauchten Häusern in erster Line die Lage, erklärt der Verband  Privater Bauherren (VPB). Der Verkehrswert, an dem sich das  Einstiegsangebot der Zwangsversteigerung orientiert, richtet sich  nach den Preisen vergleichbarer Objekte in der Nachbarschaft. Eine  teure Lage zieht also einen höheren Verkehrswert nach sich. In vielen  dünn besiedelten ländlichen Gebieten findet sich dagegen kaum  Nachfrage für Immobilien, auch nicht, wenn sie sehr preiswert sind.</p>
<p>Wer eine Immobilie auf dem Weg der Zwangsversteigerung erwerben  will, sollte sich gründlich vorbereiten, rät der VPB. Denn die hat  ihre eigenen Gesetze. Da bei Versteigerungen der Grundsatz &#8220;Gekauft  wie gesehen&#8221; gilt, sind gründliche Planung und Information besonders  wichtig. Garantien, Gewährleistungen oder ein Rücktrittrecht wegen  Baumängeln gibt es nicht.</p>
<p>Vermeintliche Haus-Schnäppchen können sich ganz schnell als Fass  ohne Boden entpuppen, wenn sie Schäden aufweisen, die der Käufer  vorher nicht kannte. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld möglichst  viele Informationen über Haus und Grundstück sammeln. Zum anderen ist  es sinnvoll, an einigen Versteigerungen teilzunehmen, um das  Prozedere kennenzulernen.</p>
<p>Um sich ein Bild von der Immobilie zu machen, ist eine gründliche  Innen- und Außenbesichtigung eigentlich unerlässlich. Aber bei  Zwangsversteigerungen leben meist die Bewohner noch in dem Haus. Wenn  sie keine Besichtigung zulassen, wie das oft der Fall ist, hat der  interessierte Käufer schlechte Karten. Ihm bleibt nur, das Anwesen  von außen in Augenschein zu nehmen und eventuell Nachbarn zu  befragen.</p>
<p>Immerhin sind bei den Ämtern einige wertvolle Informationen zu  bekommen. Wichtig ist der Grundbuchauszug. Er sollte in der  Versteigerungsakte zu finden sein, ebenso wie das Wertgutachten, das  über Bauzustand, Lage und Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze  Auskunft gibt. Nicht selten sind diese Unterlagen aber veraltet, gibt  der VPB zu bedenken.</p>
<p>Zum Termin der Zwangsversteigerung müssen alle Bieter einen  gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Wer für einen  anderen, auch für seinen Ehegatten bieten will, braucht eine  notarielle Bietungsvollmacht.</p>
<p>Der Bieter muss in der Regel sofort für sein Gebot eine  Sicherheitsleistung von 10 Prozent erbringen. Dazu braucht er  entweder aktuelle Schecks einer Landesbank oder eines anderen  berechtigten Kreditinstituts. Möglich ist auch eine unbefristete,  unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines berechtigten  Kreditinstituts. Eine einfache Bankbescheinigung über die Liquidität  des Bieters reicht nicht. Bargeld oder Wertpapiere werden ebenfalls  nicht akzeptiert.</p>
<p>Wer eine Immobilie in die engere Wahl gezogen hat, muss vor dem  Versteigerungstermin auch die Finanzierung klären. Denn kaum jemand  wird das Eigenheim auf einen Schlag bezahlen können. Die Differenz  zwischen Sicherheitsleistung und Meistgebot wird sechs bis acht  Wochen nach dem Termin auf Aufforderung durch das Gericht zur Zahlung  fällig.</p>
<p>Der Bieter mit dem höchsten Gebot bekommt den Zuschlag. Er ist  sofort Eigentümer der Immobilie, mit allen damit verbundenen Rechten  und Pflichten. Aber nicht immer, wie ein Urteil des  Bundesgerichtshofes zeigt. Im verhandelten Fall stellte sich nach dem  Zwangsversteigerungstermin heraus, dass ein Versteigerungsbeteiligter  nicht ordnungsgemäß geladen war. Der Rechtspfleger nahm daher den  erteilten Zuschlag zurück. Im darauf folgenden erneuten  Versteigerungstermin ging der Zuschlag für das Grundstück an einen  anderen Meistbietenden. In einem derartigen Fall steht dem zuerst  Meistbietenden jedoch ein Schadensersatzanspruch wegen  Amtspflichtverletzung des Rechtspflegers zu, so die Richter (AZ: III  ZR 228/00).</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vorsicht beim Grundstückskauf von der Gemeinde &#8211; bestehende Kaufverträge prüfen lassen</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 17:31:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bauherren, die Ihr Grundstück von der Gemeinde gekauft haben, brauchen jährliche Zusatz-Beiträge, wie zum Beispiel einen Infrastrukturbeitrag nicht zu leisten, wenn dafür keine gesetzliche Grundlage besteht. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.09.2009, AZ V ZR 2/09, einer im kommunalen Bereich durchaus nicht unüblichen Praxis entgegen gewirkt, die für zahlreiche Grundstückskäufer interessant sein dürfte.</p>
<p>In vielen Fällen versuchten Gemeinden im eigentlichen Grundstückskaufvertrag zusätzlich die Verpflichtung des Käufers festzulegen, dass dieser jährliche Beiträge, beispielsweise einen sog. Infrastrukturbeitrag, leistet. Eine solche Regelung hat der BGH nunmehr als unzulässig eingestuft, da der Beitrag letztlich eine Abgabe nach § 3 AO darstellt und ein solcher Beitrag einer gesetzlichen Grundlage bedarf.</p>
<p>Jeder Käufer, der ein Grundstück von einer Gemeinde oder von staatlicher Seite erworben hat, sollte seinen Grundstückskaufvertrag mit Blick auf die Zulässigkeit der dortigen Regelungen anwaltlich prüfen lassen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Schutz für private Bauherren</title>
		<link>http://www.hausbauunternehmen.info/2009/11/20/der-verbraucherzentrale-bundesverband-fordert-mehr-schutz-fur-private-bauherren/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 13:19:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer auf, die Prüfung eines eigenständigen Bauvertragsrechts zur gemeinsamen Priorität zu erklären. "Intransparente Angebote, Pfusch und fehlende Rechtssicherheit am Bau müssen endlich ein Ende haben", fordert Vorstand Gerd Billen eine Schließung der bestehenden Rechtslücken im Baubereich. Ein verbraucherorientiertes Bauvertragsrecht mit klaren, sicheren und fairen Bedingungen sei überfällig, um den Wildwuchs in den Bauverträgen zu beenden und nach jahrelangem Zögern endlich Rechtsicherheit für alle Beteiligten herzustellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ein Eigenheim plant oder sein Haus sanieren will, ist nach wie vor mit vielerlei Unwägbarkeiten konfrontiert: Lückenhafte Baubeschreibungen, unzulässige Klauseln in Bauverträgen, kopflastige Zahlungspläne, und das Risiko, Opfer eines Baukonkurses zu werden, verunsichern private Bauherren. So hat die Dekra in ihrem zweiten Bericht zu Baumängeln in den Jahren 2006 und 2007 durchschnittlich 32 Mängel pro Bauprojekt ausgemacht, die jährlichen Mängelbeseitigungskosten von Wohngebäuden belaufen sich in der Summe auf geschätzte 1,4 Milliarden Euro.</p>
<p>&#8220;Ein eigenständiges Bauvertragsrecht würde Investitionssicherheit schaffen und das Vertrauen privater Bauherren in die Leistungsfähigkeit von Bauwirtschaft und Handwerk fördern&#8221;, sagt Billen. Als positives Signal wertet der vzbv die bei der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Bauvertragsrechts. Mitglieder sind die Justizministerien aus Berlin, Bayern, Sachsen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen.</p>
<p>In den zurückliegenden Jahren war der vzbv erfolgreich gegen zahlreiche Klauseln in privaten Bauverträgen vorgegangen: Gewährleistungsfristen wurden verkürzt, Vertragsbeendigungen erschwert, Hinweispflichten eingeschränkt, Bauzeit- und Preisangaben waren intransparent und irreführend. Trotz der juristischen Erfolge fehlen weiterhin angemessene Rechte, die gewährleisten, dass Bauwirtschaft und Handwerk privaten Bauherren Qualität zu einem kalkulierbaren Preis und Zeitpunkt liefern. Aus Sicht des vzbv sind folgende Rahmendedingungen in einem eigenständigen Bauvertragsrecht gesetzlich zu verankern:</p>
<p><strong>Widerrufsrecht für private Bauverträge</strong></p>
<p>Ein übereilter, auf unzureichender Informationsgrundlage abgeschlossener Vertrag muss widerrufen werden können. Angepasst an das BGB sollte die Widerrufsfrist mindestens einen Monat betragen.</p>
<p><strong>Bau- und Leistungsbeschreibungen als Vertragsgrundlage</strong></p>
<p>Die Bau- und Leistungsbeschreibung muss als verbindliche Vertragsgrundlage dienen. Sie muss konkret, transparent, für Laien verständlich und vollständig sein, damit der private Bauherr mit dem bestimmten Qualitätsniveau der Bauleistung und deren Kosten kalkulieren kann. Zusätzliche Vergütung darf ein Unternehmer nur dann verlangen, wenn eine Bau- und Leistungsbeschreibung nicht von ihm erstellt wurde. Die vom vzbv in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen erarbeitete Musterbaubeschreibung stellt ein Hilfsmittel dar, eine persönliche Beratung für das individuelle Bauvorhaben ersetzt sie nicht.</p>
<p><strong>Verbindliche Regelungen zu Bauzeit und zu Vertragsfristen</strong></p>
<p>Mit dem neuen Bauvertragsrecht muss die Verpflichtung der Vertragsparteien festgelegt werden, Regelungen zu Bauzeit und zu Vertragsfristen zu treffen, um so die durch Verzug des Baufortschritts auftretenden Probleme auszuräumen und den Bauherren die zeitliche Planungssicherheit zu geben.</p>
<p><strong>Schutz des Verbrauchers bei Firmeninsolvenzen</strong></p>
<p>Analog zu vielen anderen europäischen Nachbarländern, wo durch gesetzliche Regelungen Fertigstellungs- und Gewährleistungssicherheiten geboten sind, muss auch in Deutschland sichergestellt werden, dass ein Haus auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz mängelfrei fertig gestellt wird.</p>
<p><strong>Festsetzung von Sicherheitseinbehalten</strong></p>
<p>Private Bauherren benötigen eine Sicherheit auch für die Zeit nach der Bauabnahme. So sollten bei Vertragsabschluss mindestens 10 Prozent des Werklohns, nach Abnahme mindestens fünf Prozent (Fälligkeit bei Ende der Gewährleistung) als Sicherheit einbehalten werden können.</p>
<p><strong>Verlängerung der Gewährleistungsfrist </strong></p>
<p>Private Bauherren gehen, wenn sie eine Immobilie bauen, bis an den Rand der für sie verkraftbaren Verschuldensgrenze. Angesichts der langfristigen Investitionen der Bauherren ist es geboten, die Gewährleistungsfrist zumindest für wesentliche Bauteile auf 10 Jahre zu verlängern.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise</title>
		<link>http://www.hausbauunternehmen.info/2009/09/14/busgelder-fur-fehlerhafte-energieausweise/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 19:42:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Energieausweis]]></category>
		<category><![CDATA[EnEV 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Heizenergie]]></category>
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		<category><![CDATA[verbrauchsorientierte Energieausweise]]></category>

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		<description><![CDATA[Experten empfehlen Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="10100_3233783_1.0">Experten empfehlen Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. </span></p>
<p><span id="10100_3233783_1.0">Ab Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009): Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor. Besonders bei Nichtwohngebäuden sind verbrauchsorientierte Energieausweise mit einem erhöhten Fehlerrisiko verbunden. </span></p>
<p><span id="10100_3233783_1.0">Zusätzlich zur Heizenergie ist der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre zu erfassen. Dies kann bei größeren Objekten mit mehreren zu erheblichen Abweichungen führen. Müssen fehlerhafte Werte überprüft werden, steigt zudem der Arbeitsaufwand und der zunächst günstigere Verbrauchsausweis kann schnell Mehrkosten verursachen. </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gefährlich ist, was nicht drinsteht: Expertentipp zum Thema &#8220;Fallstricke im Bauvertrag&#8221;</title>
		<link>http://www.hausbauunternehmen.info/2009/06/25/gefahrlich-ist-was-nicht-drinsteht-expertentipp-zum-thema-fallstricke-im-bauvertrag/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Jun 2009 10:11:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Vorsitzende des Bauherren-Schutzbundes, Rechtsanwalt Peter Mauel, informiert zu Gefahren beim Abschluß von Bauverträgen. Gerade das, was nicht aufgeführt ist, macht hinterher die größten Schwierigkeiten, weil es nicht schriftlich fixiert wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_426" class="wp-caption alignleft" style="width: 176px"><img class="size-full wp-image-426" title="Peter_Mauel" src="http://www.hausbauunternehmen.info/wp-content/uploads/2009/06/Peter_Mauel.jpg" alt="Rechtsanwalt Peter Mauel ist Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V." width="166" height="250" /><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Peter Mauel ist Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.</p></div>
<p>(djd/pt). Ein Gespräch mit Peter Mauel, dem 1. Vorsitzenden des Bauherren-Schutzbund e.V.</p>
<p><strong>1. Wo liegen nach Ihrer Beobachtung die häufigsten Fallstricke im Bauvertrag?</strong></p>
<p>Die größten Probleme liegen nicht allein im berüchtigten Kleingedruckten, sondern in dem, was nicht drinsteht. So war nach unseren Erhebungen bei rund 47 Prozent der Verträge der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Unvollständig waren in der Bau- und Leistungsbeschreibung oft auch Leistungsumfang, Art und Güte der Baustoffe und der Ausstattungsstandard aufgeführt. Bei mehr als jedem zweiten Dokument fehlten verbindliche, eindeutige Regeln zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Und rund ein Fünftel der Verträge bot keine ausreichende Preissicherheit.</p>
<p><strong>2. Warum gibt es eigentlich keinen &#8220;Standard&#8221;-Bauvertrag, wie man ihn etwa für Untervermietungen im Schreibwarenhandel kaufen kann?</strong></p>
<p>Kaum ein Bauprojekt gleicht dem anderen. Das Spektrum reicht vom Bausatzhaus über den schlüsselfertigen Bau bis zum individuellen Architektenhaus. Entsprechend unterschiedlich sind die Vertragsarten und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.</p>
<p><strong>3. Wie können Bauherren sich absichern?</strong></p>
<p>Auf keinen Fall sollten sie sich unter Zeitdruck setzen lassen. Sinnvoll ist es, den Vertrag von einem Fachanwalt oder einem unabhängigen Bauherrenberater prüfen zu lassen. Dann gilt es natürlich, die bereits genannten Problemfelder zufriedenstellend und eindeutig zu klären und schriftlich zu fixieren.</p>
<p><strong>4. Wie kann ich mich bei Insolvenz des Bauunternehmens absichern?</strong></p>
<p>Zunächst einmal sollte der Bauherr nicht den Werbeversprechen bunter Hochglanzprospekte vertrauen, sondern sich gründlich etwa über Referenzobjekte informieren. Wirtschaftsauskünfte über die Unternehmen gibt es auch für die Mitglieder des Bauherren-Schutzbundes. Wichtig ist die Zahlung nach Baufortschritt und nach mängelfreier Leistung, um nicht unnötig in Vorleistung zu gehen. Wir raten Hausbauern, auf einer Sicherheitsleistung des Auftragnehmers bei einer Bank oder Versicherung zu bestehen und die Bürgschaft anwaltlich prüfen zu lassen.</p>
<p>Die wichtigsten Tipps nennt der aktuelle Ratgeber &#8220;Prüfsteine zum Bauvertrag&#8221;, den jeder unter <a title="Kostenlose Broschüre beim Bauherren-Schutzbund" href="http://www.bsb-ev.de" target="_blank">www.bsb-ev.de</a> kostenlos herunterladen kann.</p>
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		<title>Ausweispflicht für Wohnhäuser</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Dec 2008 15:37:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Energie sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[K&#252;nftig gen&#252;gt Mietinteressenten ein Blick in den Energieausweis eines Geb&#228;udes,  um tendenziell abzusch&#228;tzen, welche Nebenkosten f&#252;r Heizung und Warmwasser auf  sie zukommen. Und auch Hausbesitzer k&#246;nnen von der Ausweispflicht profitieren,  die ab 2009 f&#252;r alle Wohngeb&#228;ude gilt. Denn ein gutes Abschneiden dokumentiert,  dass die Mieter mit geringeren Nebenkosten rechnen k&#246;nnen. So [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>K&uuml;nftig gen&uuml;gt Mietinteressenten ein Blick in den Energieausweis eines Geb&auml;udes,  um tendenziell abzusch&auml;tzen, welche Nebenkosten f&uuml;r Heizung und Warmwasser auf  sie zukommen. Und auch Hausbesitzer k&ouml;nnen von der Ausweispflicht profitieren,  die ab 2009 f&uuml;r alle Wohngeb&auml;ude gilt. Denn ein gutes Abschneiden dokumentiert,  dass die Mieter mit geringeren Nebenkosten rechnen k&ouml;nnen. So wird die Akzeptanz  f&uuml;r eine h&ouml;here Grundmiete verbessert.</p>
<p>&quot;Bei weiter steigenden Energiekosten  werden sparsame Immobilien in der Mietergunst steigen&quot;, ist Thomas Kwapich von  der Deutschen Energie-Agentur (dena) &uuml;berzeugt. &quot;Was f&uuml;r die Verbraucher beim  Energieeffizienzlabel auf dem K&uuml;hlschrank oder der Waschmaschine l&auml;ngst  selbstverst&auml;ndlich ist, wird auch f&uuml;r die Wohnung gelten: Begehrt ist, was sich  im gr&uuml;nen Bereich bewegt. Denn bei hohen Energiekosten nutzt auch eine g&uuml;nstige  Grundmiete wenig&quot;, so Kwapich weiter.</p>
<p><img width="450" vspace="5" hspace="5" height="300" border="1" alt="Mit dem Energieausweis k&ouml;nnen Mieter und K&auml;ufer die Nebenkosten besser einsch&auml;tzen" src="http://www.hausbauunternehmen.info/wp-content/uploads/energieausweis_dena2.jpg" /></p>
<p><em>Alles im gr&uuml;nen Bereich? Der Energieausweis hilft Mietern bei der Einsch&auml;tzung  k&uuml;nftiger Energiekosten. Foto: djd/Deutsche Energie-Agentur</em></p>
<p>&Auml;hnlich wie bei den Elektroger&auml;ten zeigt  im Energieausweis eine farbige Skala von Gr&uuml;n nach Rot Mietern oder  Kaufinteressenten, wie der energetische Zustand der Immobilie ist (mehr Infos  unter <a href="http://www.dena-energieausweis.de">www.dena-energieausweis.de</a>). Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags  lohnt sich auch ein Blick auf die Modernisierungsempfehlungen, die dem  Energieausweis beiliegen m&uuml;ssen. &quot;Man kann ruhig mal nachfragen, ob und wann der  Vermieter Sanierungen plant&quot;, r&auml;t Kwapich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Ich habe schlüsselfertig&#8230; Gute Idee eines Bauingenieurs</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 15:02:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Bauherrenberatung]]></category>
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		<category><![CDATA[Schlüsselfertigbau]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Hausbauunternehmen.info stehen neben den Artikeln Anzeigen, die durch Google vermittelt werden. Ich schau da immer drauf, weil ich sehen m&#246;chte, was da eingespielt wird. Eine Anzeige erregte heute meine Aufmerksamkeit. Ein Bauingenieur aus Berlin bietet Hilfe bei der Pr&#252;fung von Angeboten von Hausbauunternehmen. Eine gute Idee, denn jeder, der das erste Mal baut, ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Hausbauunternehmen.info stehen neben den Artikeln Anzeigen, die durch Google vermittelt werden. Ich schau da immer drauf, weil ich sehen m&ouml;chte, was da eingespielt wird. Eine Anzeige erregte heute meine Aufmerksamkeit. Ein Bauingenieur aus Berlin bietet Hilfe bei der Pr&uuml;fung von Angeboten von Hausbauunternehmen. Eine gute Idee, denn jeder, der das erste Mal baut, ist absoluter Laie und wird die feinen Unterschiede, die ein gutes Angebot von einem schlechten unterscheiden, nicht herauslesen k&ouml;nnen.</p>
<p>Was zum Beispiel ist schl&uuml;sselfertig? </p>
<p><span id="more-62"></span>An diesem ungesch&uuml;tzten Begriff verzweifeln Bauherren immer wieder. Sie dachten n&auml;mlich ganz normal und nicht in der Denke der Baubranche. Jeder Bauunternehmer und jedes Hausbauunternehmen definiert schl&uuml;sselfertig n&auml;mlich anders. Nicht jeder macht es so klar, wie OKAL. Auf deren <a href="http://www.okal-haus.de/index.php?item=Ausbaustufen">Internetseite</a> wird schl&uuml;sselfertig so definiert, wie der &quot;normale Mensch&quot; es versteht, man braucht nur noch einziehen, alles ist fertig. Andere setzen Sternchen hinter dem Begriff Schl&uuml;sselfertig und nach holen eines Mikroskops erfahrt man dann im kleingedruckten, dass Maler- und Teppicharbeiten nicht enthalten sind. Macht bei einem mittelgro&szlig;en Haus mal eben einen Unterschied von ein paar tausend Euro &#8211; und einziehen will man sicher nicht, wenn der Boden&nbsp;nur Estrich aufweist und die Innenw&auml;nde nicht tapeziert oder gestrichen sind.</p>
<p>Ein beliebter Trick ist auch, bei den offensichtlichen Sachen gro&szlig;z&uuml;gig zu sein, zum Beispiel Kacheln f&uuml;r XX Euro den Quadratmeter und daf&uuml;r anderswo, wo der Bauherr es nicht merkt, kr&auml;ftig zu sparen. Schlie&szlig;lich wei&szlig; der Durchschnitts-Bauherr nicht, was Regenrinnen oder Heizk&ouml;rper so kosten.</p>
<p>Es hei&szlig;t also genau hinzusehen, was der Bauunternehmer da wirklich anbietet. Joachim Liebig, so hei&szlig;t der bauingenieur, bietet eine Angebotspr&uuml;fung bereits f&uuml;r 220 Euro an, zwei Angebote zu pr&uuml;fen kostet 380 Euro. Ich finde das ein faires Angebot,&nbsp;denn es bewahrt einen eventuell vor erheblichen Zusatzausgaben und viel &Auml;rger.</p>
<p>Wer Kontakt zu Herrn Liebig aufnehmen m&ouml;chte, kann das unter&nbsp;&nbsp;<a href="http://www.bauberatung-berlin.com">Bauberatung-Berlin</a> tun.</p>
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		<title>Immobilienrecht: Eigentümer dürfen Nebenkostenabrechnungen der Miteigentümer einsehen</title>
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		<pubDate>Sun, 03 Feb 2008 22:11:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümergemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Hausverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungseigentümer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wohnungseigent&#252;mer d&#252;rfen Abrechnungen anderer Eigent&#252;mer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen. Nur so k&#246;nnen sie &#252;berpr&#252;fen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. &#8222;Diese Einsichtnahme verst&#246;&#223;t auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigent&#252;mergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist&#34;, erkl&#228;rt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wohnungseigent&uuml;mer d&uuml;rfen Abrechnungen anderer Eigent&uuml;mer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen. Nur so k&ouml;nnen sie &uuml;berpr&uuml;fen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. &bdquo;Diese Einsichtnahme verst&ouml;&szlig;t auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigent&uuml;mergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist&quot;, erkl&auml;rt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.</p>
<p>In einem vor dem Oberlandesgericht M&uuml;nchen verhandelten Fall forderten einige Mitglieder einer Wohnungseigent&uuml;mergemeinschaft von der Verwaltung Einsicht in alle Einzelabrechnungen eines Jahres im Rahmen der Jahresabschlussrechnung. Die dazu anfallenden Kopierkosten wollten sie erstatten. Dies lehnte die Verwaltung unter Hinweis auf den Datenschutz ab. </p>
<p>Doch die Richter entschieden f&uuml;r die Eigent&uuml;mer. Diese m&uuml;ssen anhand der Belege pr&uuml;fen k&ouml;nnen, ob die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt worden ist. Dies k&ouml;nnten sie nur durch Einsichtnahme aller Einzelrechnungen, Buchungsvorg&auml;nge und Aufteilungen (Oberlandesgericht M&uuml;nchen, Az. 32 Wx 177/07). <br />
&nbsp;</p>
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		<title>Prospekt kann entscheidend sein</title>
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		<pubDate>Sun, 03 Feb 2008 22:08:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Burgdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fertighaus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Bautr&#228;ger m&#252;ssen bei der Gestaltung von Prospekten oder Modellen besondere Sorgfalt walten lassen. &#8222;Ein dem Erwerber &#252;bergebener Prospekt kann n&#228;mlich f&#252;r die Beurteilung der Frage, welche werkvertragliche Verpflichtung ein Bautr&#228;ger &#252;bernimmt, ausschlaggebend sein&#34;, sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
Ein Immobilienk&#228;ufer erwarb mit notariellem Vertrag eine aus zwei Etagen bestehende, vom Bautr&#228;ger noch zu errichtende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bautr&auml;ger m&uuml;ssen bei der Gestaltung von Prospekten oder Modellen besondere Sorgfalt walten lassen. &bdquo;Ein dem Erwerber &uuml;bergebener Prospekt kann n&auml;mlich f&uuml;r die Beurteilung der Frage, welche werkvertragliche Verpflichtung ein Bautr&auml;ger &uuml;bernimmt, ausschlaggebend sein&quot;, sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.</p>
<p>Ein Immobilienk&auml;ufer erwarb mit notariellem Vertrag eine aus zwei Etagen bestehende, vom Bautr&auml;ger noch zu errichtende Dachgeschosswohnung. In dem dazu herausgegebenen Verkaufsprospekt wurde die Wohnung als Dachgeschoss-Maisonettewohnung beworben und in der Grundrisszeichnung der oberen Etage (Spitzboden) waren ein Doppelbett sowie weiteres Mobiliar dargestellt. Nach Abnahme der Wohnung wurde diese vermietet. Sp&auml;ter untersagte jedoch das Bauaufsichtsamt die Nutzung der oberen Etage zu Wohnzwecken und erlaubte lediglich eine Nutzung als Abstellraum.</p>
<p>Daraufhin verklagte der K&auml;ufer den Bautr&auml;ger auf Schadenersatz. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gab ihm Recht, obwohl in der ma&szlig;geblichen Baubeschreibung, die dem Notarvertrag beigef&uuml;gt gewesen ist, nur von einem &quot;Abstellraum&quot; die Rede war. Da jedoch im Prospekt Mobiliar eingezeichnet gewesen sei, sei der Eindruck entstanden, dass der Raum als Schlafzimmer und damit zu Wohnzwecken nutzbar sei. <br />
&nbsp;</p>
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