Fertighäuser profitieren besonders von neuer KfW-Förderung: Vorreiter im energieeffizienten Bauen

In der FertighausWelt Wuppertal können Bauinteressierte die neuen Effizienzhäuser Plus als Musterhäuser in Fertigbauweise erleben. (Foto: BDF)
In der FertighausWelt Wuppertal können Bauinteressierte die neuen Effizienzhäuser Plus als Musterhäuser in Fertigbauweise erleben. (Foto: BDF)

Seit dem 1. April liegt die Messlatte für energieeffizientes Bauen höher. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) passt ihr gleichnamiges Förderprogramm an die neue Energieeinsparverordnung an. Für das bisherige KfW-Effizienzhaus 70 wird es dann keine Förderung mehr geben. Wer Fördermittel beantragen möchte, muss sich für ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder für das neu eingeführte KfW-Effizienzhaus 40 Plus entscheiden. Letzteres verfügt zusätzlich über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie einen Batteriespeicher.

Höchstbetrag für die Bauförderung verdoppelt

Mit den Anforderungen an die Gebäude steigt auch der Förderhöchstbetrag, von bisher 50.000 Euro auf dann 100.000 Euro je Wohneinheit. Eine spürbare Entlastung für Bauherren ist der Tilgungszuschuss, der im Fall des KfW-Effizienzhauses 40 Plus ab dem 1. April bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit betragen kann.

In der FertighausWelt Wuppertal können Bauinteressierte die neuen Effizienzhäuser Plus als Musterhäuser in Fertigbauweise erleben. (Foto: BDF)
In der FertighausWelt Wuppertal können Bauinteressierte die neuen Effizienzhäuser Plus als Musterhäuser in Fertigbauweise erleben. (Foto: BDF)

„Mehr als die Hälfte aller neu gebauten Fertighäuser gehörten schon im vergangenen Jahr zu den besonders energiesparenden Gebäudeklassen, die ab April gefördert werden. Darunter waren bereits rund 5 Prozent Plus-Energie-Häuser, die mehr Strom erzeugen, als sie verbrauchen, und die über eine Speicherbatterie verfügen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Dirk-Uwe Klaas. Für genau solche Batterien erhalten Bauherren vom 1. März an bis zu 25 Prozent der Kosten als Zuschüsse aus einem KfW-Programm, das bis Ende 2018 mit 30 Millionen Euro ausgestattet wird.

Bereits seit 1977 wird der Heizenergiebedarf von Neubauten begrenzt

Mit der Wärmeschutzverordnung des Jahres 1977 hat der Gesetzgeber erstmals den Bedarf an Heizenergie von Neubauten begrenzt. Die Anforderungen an die Gebäude wurden in der Folge nach und nach verschärft, zuletzt mit der Novelle der Energieeinsparverordnung vom 1. Januar 2016. „Der Stand der Technik moderner Fertighäuser war den Verordnungen stets voraus – und ist es noch immer. Diese Zukunftsfähigkeit ist ein großer Vorteil der Holzfertigbauweise“, so Dirk-Uwe Klaas.

Über Markus Burgdorf 232 Artikel
Markus Burgdorf ist Journalist und PR-Berater im Bereich Immobilien. Seit vielen Jahren schreibt er über alles, was mit Immobilien zusammenhängt. Er wohnt selbst in einer ehemaligen Schule, die er mit seiner Partnerin zum Wohnen und Arbeiten umbaut.

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