Jetzt Immobilienkredit widerrufen und von niedrigen Zinsen profitieren. Bis 21. Juni 2016 läuft die Frist

Wer zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 eine Immobilie finanziert hat, sollte jetzt seine Verträge vom Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Widerruf der Verträge ist nur noch bis 21. Juni 2016 möglich. Wer widerruft, kann nicht nur einen bis zu dfünfstelligen Betrag rausbekommen, wer kann auch zu den aktuell günstigeren Zinsen neu finanzieren und so die Belastung durch die Immobilie dauerhaft senken. (Foto: Markus Burgdorf)
Wer zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 eine Immobilie finanziert hat, sollte jetzt seine Verträge vom Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Widerruf der Verträge ist nur noch bis 21. Juni 2016 möglich. Wer widerruft, kann nicht nur einen bis zu dfünfstelligen Betrag rausbekommen, wer kann auch zu den aktuell günstigeren Zinsen neu finanzieren und so die Belastung durch die Immobilie dauerhaft senken. (Foto: Markus Burgdorf)

Millionen Immobilienkreditverträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden, können nur noch bis 21. Juni 2016 widerrufen werden.

Erfahrungsgemäß waren nämlich mindestens rund 80 Prozent der in den Jahren 2002 bis 2010 erteilten Widerrufsbelehrungen in Darlehen von Banken und Sparkassen fehlerhaft, nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung strenge Anforderungen an deren Inhalt und Form stellen.

Daher kann in vielen Fällen der Widerruf bis zum heutigen Tage noch rechtswirksam erklärt werden.

Doch die Bankenlobby hat sich im Gesetzgebungsverfahren in Berlin durchgesetzt. Nun sollen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ausreichend sein, denn der Verbraucher hätte binnen dieser Frist ja ausreichend Zeit, zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung in den damaligen Verträgen fehlerhaft war, um einen Widerruf zu erklären.

Wer zwischen dem 1. September 2002 und dem 10.  Juni 2010 eine Immobilie finanziert hat, sollte jetzt seine Verträge vom Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Widerruf der Verträge ist nur noch bis 21. Juni 2016 möglich. Wer widerruft, kann nicht nur einen bis zu dfünfstelligen Betrag rausbekommen, wer kann auch zu den aktuell günstigeren Zinsen neu finanzieren und so die Belastung durch die Immobilie dauerhaft senken. (Foto: Markus Burgdorf)
Wer zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 eine Immobilie finanziert hat, sollte jetzt seine Verträge vom Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Widerruf der Verträge ist nur noch bis 21. Juni 2016 möglich. Wer widerruft, kann nicht nur einen bis zu dfünfstelligen Betrag rausbekommen, wer kann auch zu den aktuell günstigeren Zinsen neu finanzieren und so die Belastung durch die Immobilie dauerhaft senken. (Foto: Markus Burgdorf)

Tatsache ist, dass eine derart kurze Übergangszeit die Verbraucherinteressen sicherlich nicht „angemessen“ berücksichtigt, zumal viele Darlehensnehmer von den Gesetzesänderungen nichts wissen und auf eine großzügigere Übergangsvorschrift vertrauen dürften.

Zudem nimmt eine ordnungsgemäße Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs oder auch von Umfinanzierungsmöglichkeiten einiges an Zeit in Anspruch. Darlehensnehmer sollten daher ihre Verträge dringend und sehr zeitnah auf Widerrufsmöglichkeiten überprüfen lassen Leider wissen das nur sehr viele Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie im genannten Zeitraum gekauft und finanziert haben, nicht.

Es kann davon ausgegangen werden, dass viele Immobilienkreditnehmer diesen Termin verpassen, was dann dazu führt, dass etwaige Ansprüche verjähren und sie leer ausgehen. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Immobilienkäufer von dieser Gelegenheit rechtzeitig erfahren und dann noch reagieren können.

Wichtig ist nämlich, dass man bei einem laufenden Kredit eine alternative Finanzierung sicher hat und – sofern man eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die nicht Immobilienfälle ausschließt – eine Deckungszusage für das Widerrufsverfahren in der Tasche hat. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes klären, wie hoch die Kosten für das Verfahren sind.

Insgesamt geht es um Verträge im Gesamtvolumen von 1,6 Billionen Euro. Und diese Widerrufsmöglichkeit ist hoch attraktiv für die Kreditnehmer: Erstens können sie bei einem neu aufgenommenen Immobiliendarlehen nun von den aktuell historisch günstigen Zinsen profitieren und so ihren Kredit schneller abzahlen (hierzu gibt es bereits einen Ratgeberartikel auf unserer Seite) oder ihre monatliche Belastung spürbar senken.

Zweitens hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass die Bank dem Darlehensnehmer auch die mit den Ratenzahlungen erzielten Gewinn herausgeben müsse. Das können durchaus fünfstellige Eurobeträge sein – es lohnt sich also.

Vorfälligkeitsentschädigung bei von der Bank gekündigten Verträgen zurückfordern

Auch interessant: Wenn der Immobilienkreditvertrag wegen Zahlungsverzug gekündigt wurde, darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Das wurde aber regelmäßig so gemacht und hat die Rückzahlungsforderung der Banken und Sparkassen nochmal deutlich erhöht. Wer davon betroffen ist, kann die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückfordern.

Unbegrenzte Widerrufsfrist bei Versäumnissen der Bank in Bezug auf Informationspflichten gibt es nicht mehr

Leider wurden die Verbraucherrechte aber auch gleich wieder auf Dauer eingeschränkt. Bei neuen Darlehensverträgen, bei denen die Bank falsch informiert hat oder rechtlich nicht haltbare Klauseln in den Darlehensverträgen sind,  haben Verbraucher ab dem 21. März 2016 nur noch 12 Monate und 14 Tage Zeit für den Widerruf des Vertrages.

Wer diese Frist versäumt, kann auch bei Verstößen der Bank nicht mehr den Vertrag widerrufen. Bislang galt eine unbegrenzte Widerrufspflicht. Damit werden die Verbraucherrechte also wieder weiter eingeschränkt und die Banken können sich freuen, denn in dieser kurzen Frist können keine höchstrichterlichen Entscheidungen geschafft werden. Ein Freibrief für die Banken, eine Bankrotterklärung der Politik und Justiz.

 

Über Markus Burgdorf 232 Artikel
Markus Burgdorf ist Journalist und PR-Berater im Bereich Immobilien. Seit vielen Jahren schreibt er über alles, was mit Immobilien zusammenhängt. Er wohnt selbst in einer ehemaligen Schule, die er mit seiner Partnerin zum Wohnen und Arbeiten umbaut.

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