Energiesparen ist angewandter Klimaschutz

14. Dezember 2009

Ziel ist es daher, Neubauten mit möglichst sparsamer Energiebilanz zu erstellen und im Gebäudebestand die Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu mobilisieren. Erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2002 hat die EnEV damit die energetischen Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen verschärft.

Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, dann dürfen ab 2019 nur noch Häuser gebaut werden, die weniger Energie verbrauchen als sie selbst produzieren. Auslöser der Pläne ist der Klimawandel, der nur mit einem radikalen Umdenken in der Energieerzeugung noch zu stoppen ist. Da die Beheizung von Wohnhäusern in umfangreichem Maße zur enormen CO2-Belastung beiträgt, arbeiten die Experten von Trivselhus schon heute an der Entwicklung eines energie-autarken Hauses, das laufende Einnahmen bringt, statt Energiekosten zu verursachen. Dank Dreifach-Verglasung und einer extrem guten Dämmung haben die Häuser des zweitgrößten Herstellers von Holz-Fertighäusern in Schweden aber bereits jetzt standardmäßig einen sehr geringen Energiebedarf. Weitere Informationen und der Katalog zum Download unter www.trivselhus.de Foto: djd/Trivselhus AB

Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, dann dürfen ab 2019 nur noch Häuser gebaut werden, die weniger Energie verbrauchen als sie selbst produzieren. Auslöser der Pläne ist der Klimawandel, der nur mit einem radikalen Umdenken in der Energieerzeugung noch zu stoppen ist. Da die Beheizung von Wohnhäusern in umfangreichem Maße zur enormen CO2-Belastung beiträgt, arbeiten die Experten von Trivselhus schon heute an der Entwicklung eines energie-autarken Hauses, das laufende Einnahmen bringt, statt Energiekosten zu verursachen. Dank Dreifach-Verglasung und einer extrem guten Dämmung haben die Häuser des zweitgrößten Herstellers von Holz-Fertighäusern in Schweden aber bereits jetzt standardmäßig einen sehr geringen Energiebedarf. Weitere Informationen und der Katalog zum Download unter www.trivselhus.de Foto: djd/Trivselhus AB

Der Bauherr entscheidet

Bei Neubauten werden die Anforderungen an die Energieeffizienz um durchschnittlich 30 Prozent angehoben, bezogen auf das gesamte Gebäude. “Die EnEV stellt keine konkreten Anforderungen an die energetische Qualität von einzelnen Bauteilen. Bauherren können daher selbst entscheiden, ob sie die Anforderungen zum Beispiel durch bessere Fenster, eine dickere Dämmung, durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder auf anderem Wege erreichen wollen”, erklärt Thomas Kwapich, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Das Hausbauunternehmen OKAL hat die Beratung ihrer Interessenten mit einem interessanten Tool transparenter gemacht. Für das gewünschte Haus stellt der Berater bereits vor dem Bau einen Energiepass aus, dessen Werte dem möglichen Bauherren garantiert werden. So weiß der Bauherr schon vor Beauftragung des Hausbaus, mit welchen Betriebskosten er später rechnen muss und welche Effizienzeinstufung das Haus hat, denn daran bemisst sich die Förderung.

Deutliche Einsparungen im Gebäudebestand

Auch die energetischen Anforderungen bei der Komplettsanierung von Gebäuden werden durch die novellierte EnEV um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Selbst wer nur einzelne Bauteile verändert, muss sich an neue Vorgaben halten, wenn mehr als 10 Prozent der Bausubstanz des Gebäudes von der Sanierung betroffen sind. Gleichzeitig gelten neue Nachrüstverpflichtungen für Eigentümer von Wohngebäuden. “Neu ist unter anderem, dass die obersten begehbaren Geschossdecken oder das Dach darüber bis Ende 2011 gedämmt werden müssen”, so Kwapich.

Nach Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) könnten in vielen älteren Häusern bis zu 85 Prozent des Verbrauchs durch eine konsequente Sanierung eingespart werden. Unter www.energiespar-rekorde.de werden die Möglichkeiten der Energieeinsparung exemplarisch an Altbauten gezeigt, die im Rahmen eines Modellvorhabens saniert wurden und werden. Die Gebäude liegen im Schnitt sogar 62 Prozent unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten. Wer die gesetzlichen Mindestwerte deutlich unterschreitet, wird nicht nur durch geringe Betriebskosten belohnt. Auch der Staat stellt durch die Förderung der Energieberatung vor Ort, das "Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien" und die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen" Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung. Foto: djd/Deutsche Energie-Agentur

Nach Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) könnten in vielen älteren Häusern bis zu 85 Prozent des Verbrauchs durch eine konsequente Sanierung eingespart werden. Unter www.energiespar-rekorde.de werden die Möglichkeiten der Energieeinsparung exemplarisch an Altbauten gezeigt, die im Rahmen eines Modellvorhabens saniert wurden und werden. Die Gebäude liegen im Schnitt sogar 62 Prozent unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten. Wer die gesetzlichen Mindestwerte deutlich unterschreitet, wird nicht nur durch geringe Betriebskosten belohnt. Auch der Staat stellt durch die Förderung der Energieberatung vor Ort, das "Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien" und die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen" Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung. Foto: djd/Deutsche Energie-Agentur

 Nachweispflicht verschärft

Mit der Neufassung der EnEV werden neue Kontrollmechanismen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Energieeinsparungen bei Sanierungen eingehalten werden. So müssen die ausführenden Unternehmen zukünftig mit einer schriftlichen Erklärung nachweisen, dass sie die neue Energieeinsparverordnung bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen. Aber auch Eigentümer können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn sie die Anforderungen der EnEV nicht einhalten.

Die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird

Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien gibt es finanzielle Hilfen. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen (Infos z.B. unter www.foerderdatenbank.de). Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt.

Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt.

Allerdings darf mit den Maßnahmen häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Bescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen, sinnvoll kann es auch sein, einen von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zertifizierten Energieberater hinzuzuziehen. Weitere Informationen gibt es auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.energie-verstehen.de).

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