Kostenlose Broschüre: “Erben und vererben” steht zum Herunterladen bereit

2. November 2009
Die LBS-Broschüre gibt Tipps zum Thema Erbschaft. akz-o Foto: LBS

Die LBS-Broschüre gibt Tipps zum Thema Erbschaft. akz-o Foto: LBS

Passend zum trüben November erinnern wir an einen guten Ratgeber der LBS zum Thema “Vererbung von Immobilien”: Die Erbschaftsteuer wurde 2009 neu geregelt – das betrifft auch die Weitergabe von Wohneigentum. Grundsätzlich bestimmt der Verkehrswert der Immobilie die Höhe der Erbschaftsteuer. Eine Ausnahme gilt für selbst genutztes Wohneigentum, das in vielen Fällen steuerfrei verschenkt oder vererbt werden kann. Die aktuelle Broschüre „Erben und Vererben“ der Landesbausparkassen (LBS) gibt einen Überblick von der gesetzlichen Erbfolge bis zu Steuerfreibeträgen und zeigt, worauf es bei der Weitergabe von Immobilien ankommt. Sie kann im Internet unter www.LBS.de/broschueren kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden.

Rund 145 Milliarden Euro werden laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitut empirica jährlich vererbt. In jedem zweiten Fall handelt es sich auch um Immobilien – überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Broschüre „Erben und Vererben“ der LBS bietet praktische Tipps und Checklisten: Welche persönlichen Unterlagen sind im Erbfall wichtig? Was gehört zum Vermögen und wie erhalten Angehörige einen umfassenden Überblick?  „Wer sein Hab und Gut geregelt weitergeben möchte, sollte alles Wichtige in einem handschriftlichen Testament oder im gemeinschaftlich beschlossenen Erbvertrag festhalten“, raten die Experten der LBS. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge – je enger die Verwandtschaft, desto höher der Erbanteil.

Selbst nutzen –  Steuern sparen

Immobilien stellen im Erbfall oder bei Schenkung einen Sonderfall im neuen Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 dar: Sie können, wenn es sich um Eigenheime handelt, unabhängig vom Verkehrswert, steuerfrei an Partner, Kinder oder Enkel weitergegeben werden. Voraussetzung ist, dass diese die Immobilie selbst bewohnen und binnen zehn Jahren nicht verkaufen oder vermieten. Zudem darf die Wohnfläche pro Erbe nicht größer als 200 Quadratmeter sein. Unter diese Regelung fallen alle in der EU gelegenen Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die „Mittelpunkt des familiären Lebens“ sind.

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