Geld vom Staat: Förderprogramme richtig beantragen

2. November 2009

Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt der Staat Bauherren und Hausbesitzer bei der energetischen Optimierung von Gebäuden. Neben Maßnahmen zur Wärmedämmung und der Erneuerung von Heizanlagen ist auch der Einbau moderner Heizkörper förderfähig.

Alle Kermi-Heizkörper mit integriertem Ventil sind bereits kv-voreingestellt. Dies wird von der KfW als Alternativverfahren zum hydraulischen Abgleich anerkannt und gefördert. Foto: Kermi GmbH/akz-o

Alle Kermi-Heizkörper mit integriertem Ventil sind bereits kv-voreingestellt. Dies wird von der KfW als Alternativverfahren zum hydraulischen Abgleich anerkannt und gefördert. Foto: Kermi GmbH/akz-o

Es sind nicht immer nur die großen Maßnahmen, die die gewünschte Energieersparnis bringen und durch staatliche Programme gefördert werden. Bestes Beispiel ist die Installation von modernen Heizkörpern, die exakt an den entsprechenden Wärmebedarf der jeweiligen Räume angepasst sind. So lassen sich, z.B. durch den Einsatz von Kermi Flachheizkörpern mit X2-Technologie, allein bis zu 11% Energie einsparen. Auch daran beteiligt sich der Staat durch entsprechende Programme, wie beispielsweise der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), mit großzügigen Zuschüssen.

Der Energieberater – Qualifizierte Leistung & einfache Förderung

Um sich die Förderung möglichst einfach zu sichern, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines qualifizierten Energieberaters, der neben der Beratung auch die Antragstellung übernimmt. Aber Vorsicht, nicht jeder Energieberater ist antragsberechtigt, die BAFA verlangt z.B. eine entsprechende Zertifizierung. Auf der Website www.bafa.de lassen sich regional ansässige Energieberater, nach Postleitzahlen sortiert, auswählen. Die Vor-Ort-Energieberatung wird von der BAFA übrigens ebenfalls gefördert.

Förderbedingungen beim Heizkörper – bereits ab Werk erfüllt

Allen Fördermodellen gemein ist die Nachweispflicht eines ordnungsgemäßen hydraulischen Abgleichs des gesamten Heizkreislaufs. Dafür sind in der Regel aufwändige Berechnungen und vorbereitende Maßnahmen auf der Baustelle notwendig. Diese zeitraubenden, kostenintensiven Arbeiten lassen sich umgehen, wenn die gesamte Wärmeverteilung von Kermi Heizkörpern mit voreingestellten Ventilen übernommen wird.

Der Förderantrag

Die Nachweisführung der beschriebenen Förderbedingung ist denkbar einfach. Auf der Kermi-Website www.kermi.de und auf www.vdzev.de steht ein mit der KfW abgestimmtes Formular zum Download bereit. Dieses kann bei Verwendung von Kermi Heizkörpern mit voreingestellten Ventilen in kurzer Zeit ausgefüllt, vom Fachhandwerker bestätigt und dem Förderantrag beigefügt werden. Dann steht dem Genuss des neuen Wärmekomforts und der Freude über den staatlichen Geldsegen nichts mehr entgegen.

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