Dämmpflicht für Gebäude weitet sich aus

1. Oktober 2009

 Galt seit 2002 die Dämmung der obersten Geschossdecken nicht nur für begehbare, aber zugängliche, weitet sich nun die Dämmpflicht bis 2011 auf alle bisher ungedämmten Decken aus. Hier ist nun ein u-Wert von 0,24 W/(m2xK) einzuhalten. Bei Neubauten wird die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergieverbrauches im Vergleich zur alten Regelung um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Nach Auskunft der Deutschen Energie Agentur müsse die Dämmung der Gebäudehülle hier etwa 15 Prozent mehr leisten.

Geschossdecken müssen nun auch bei Altbauten gedämmt werden (Foto: akz/Poraver)

Geschossdecken müssen nun auch bei Altbauten gedämmt werden (Foto: akz/Poraver)

Wärme- und Schalldämmung

Die neue Regelung verpflichtet Hausbesitzer zusätzlich zum Nachrüsten von Altbauten. Bei der Modernisierung verschärfen sich die Anforderungen an die Gebäudehülle bei „Bauteilanforderungen“ nach Angaben des Bauministeriums um 30 Prozent. Das kann zum Beispiel bei der Erneuerung der Fassade, Fenster oder des Dachbodens der Fall sein. Durch die Entwicklung und den Einsatz moderner Baustoffe etwa bei Wärme- und Dämmschüttungen aus Blähglasgranulat können die neuen Vorgaben und Anforderungen des Gesetzgebers an Dämmbaustoffe bereits heute umgesetzt werden. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich bieten zement- und harzgebundene Schüttungen, die etwa von Poraver  in verschiedenen Korngrößen angeboten werden. Ihre Eigenschaften sollen laut den Baustoffexperten des Anbieters auch die Umsetzung von Bauprojekten, wie etwa das Dämmen von Geschossdecken oder Böden im Dachgeschoss ermöglichen. Ein Hundert-Liter-Sack des Blähglasgranulats der Körnung vier bis acht Millimeter, die als Schüttung Verwendung findet, wiegt zirka siebzehn Kilogramm. Die lösemittelfreien Dämmkugeln sind verrottungsfrei und mit dem blauen Umweltengel sowie von Ökotest mit „sehr gut“ ausgezeichnet. Sie kommen nicht zuletzt wegen ihrer positiven Eigenschaften auch in vielen Putzen, Mörteln und Spachtelmassen zum Einsatz.

Gesetzgeber kontrolliert Einhaltung

Der CO2-Ausstoß von Gebäuden soll durch derartige Maßnahmen bis zum Jahre 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert werden. Damit die Verordnung künftig auch eingehalten wird, führt der Gesetzgeber mit der neuen Regelung eine Unternehmererklärung ein. Mit dieser wird dem Eigentümer bestätigt, dass die Energieeinsparverordnung bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten seitens des Handwerks eingehalten wurde. Ein Blick in die Energiesparvorschriften, in der auch Ordnungsgelder vorgeschrieben sind, lohnt sich daher im eigenen Interesse.

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