Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise
14. September 2009Experten empfehlen Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen.
Ab Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009): Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor. Besonders bei Nichtwohngebäuden sind verbrauchsorientierte Energieausweise mit einem erhöhten Fehlerrisiko verbunden.
Zusätzlich zur Heizenergie ist der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre zu erfassen. Dies kann bei größeren Objekten mit mehreren zu erheblichen Abweichungen führen. Müssen fehlerhafte Werte überprüft werden, steigt zudem der Arbeitsaufwand und der zunächst günstigere Verbrauchsausweis kann schnell Mehrkosten verursachen.


