Was sich im Jahr 2009 für die Verbraucher ändern wird
28. Dezember 2008Das Jahr 2009 beginnt in vier Tagen, Zeit also mal genauer hinzusehen, was sich in 2009 für uns im Bereich Hauseigentum, Immobilien und Energie ändern wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert:
Energieausweis
Bei Verkauf oder Vermietung von Häusern und Mietwohnungen, die seit Anfang 1966 gebaut wurden, müssen Eigentümer auf Nachfrage einen Energieausweis vorweisen können.
Energieeinsparung
Bei Neubau oder umfassender Sanierung gelten voraussichtlich ab 1. Juli höhere Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Auf diese Weise soll die Energieeffizienz von Gebäuden künftig um rund 30 Prozent steigen. Das beauftragte (Handwerks-)Unternehmen muss die Einhaltung der Werte bestätigen. Nachtstromspeicherheizungen sollen stufenweise aus dem Betrieb genommen werden.
Für 2012 ist eine weitere Senkung des Heizenergieverbrauchs um nochmals 30 Prozent geplant. Außerdem müssen Hausbesitzer ab 1. Januar bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren – also etwa mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Wer keine erneuerbaren Energien nutzt, muss alternativ einen Teil des Wärmebedarfs aus Abwärme oder Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen decken bzw. sein Haus deutlich besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf vorschreibt.
Handwerkerleistungen am Bau
Ab Januar kommen Handwerker leichter an ihr Geld. Abschlagzahlungen für Arbeiten am Bau können künftig bereits dann verlangt werden, wenn der Auftraggeber bei Erbringung einer Teilleistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Bisher galt dies nur bei abgeschlossener Leistung. Der so genannte Druckzuschlag, der Betrag, den der Auftraggeber bei einer Reklamation über die Nachbesserungskosten hinaus bis zur Reparatur einbehalten darf, soll im Regelfall nur noch das Doppelte betragen statt wie bisher das Dreifache.
Wohngeld
Die zum 1. Januar 2009 geplante Wohngelderhöhung ist auf den 1. Oktober in Form einer Einmalzahlung vorgezogen worden. Dadurch sollen Haushalte mit geringem Einkommen bereits während der laufenden Heizperiode bei den hohen Energiekosten entlastet werden. Die Einmalzahlung ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Ein Einpersonenhaushalt erhält beispielsweise 100 Euro, ein Vierpersonenhaushalt zusammen 180 Euro.
Bei der Berechnung des Wohngeldes werden künftig auch die Heizkosten miteinbezogen. Das Wohngeld erhöht sich ab Januar von derzeit durchschnittlich 90 Euro auf 140 Euro. Zudem werden die bisherigen Miethöchstbeträge angehoben. Damit erweitert sich der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte.
TIPP: Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

