Der Hausrat ist beim Umzug „doppelt“ versichert
28. Dezember 2008Ein Wohnungswechsel kann sich unter Umständen eine ganze Weile hinziehen, meist ist man vorübergehend Besitzer oder Mieter von zwei Unterkünften. Während des Umzugs gilt eine Hausratpolice gleichzeitig für beide Wohnungen, einzige Bedingung ist, dass auch der neue Wohnort in der Bundesrepublik liegt. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens aber zwei Monate nach Beginn des Umzugs, ist dann nur noch das neue Zuhause durch die Hausratversicherung geschützt. Diese Police kommt für Schäden auf, die durch Einbruch, Sturm oder Wasserrohrbruch an der Wohnungseinrichtung entstehen. Vor dem Abschluss sollte man den Wert seines Mobiliars bestimmen: So entgeht man dem Risiko einer Unter- oder Überversicherung. Durch einen Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: Nach einem Umzug sollte man deshalb prüfen, ob die Versicherungssumme dem neuen Wert angepasst werden sollte. (pp)

