Neue Energieeinsparverordnung: kein Keller ohne Dämmung
4. Dezember 2008Die Energiepreise steigen. Das Klima ist gefährdet. Grund genug für die Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung zu verschärfen. Das InfoZentrum Pro Keller weist darauf hin, dass ab 2009 auch die Wärmedämmung neuer Keller den erhöhten Anforderungen genügen muss. Der Vorteil dabei: Nebenräume für Hauswirtschaft, Heimarbeit, Hobbys und Freizeit werten jedes Haus auf. In Energiesparhäusern lassen sich Keller besonders vielfältig nutzen.
Wichtig ist die Wärmedämmung. Sie begrenzt die Energieverluste und verhindert Tauwasser („Schwitzwasser“). Die Wände und die gelagerten Gegenstände bleiben trocken und damit schimmel- und rostfrei. In zu kalten Kellern kann sich – wie auf einem kalten Spiegel – der in der Luft enthaltene Wasserdampf niederschlagen. Deshalb sollten auch unbeheizte Kellerräume immer eine Mindestdämmung erhalten. Die Landesbauordnungen regeln, dass alle Räume im Haus auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung nutzbar sein müssen. Niemand muss in einem neuen Haus mit Schimmel und Rost leben.
Kellerwände aus wärmedämmenden Mauersteinen oder Wärmedämmplatten, die auch im Grundwasser und unter den Fundamenten eingebaut werden dürfen, halten die Kellerräume warm. Kellerfenster brauchen eine Wärmeschutzverglasung und eventuell gedämmte Fensterzargen. Bei hohem Grundwasserstand schützen wasserdichte Lichtschächte oder wasserdichte Kellerfenster. Rückstauverschlüsse verhindern eine Überflutung, wenn bei extrem starken Regenfällen die öffentlichen Abwasserkanäle die Wassermassen nicht mehr fassen können.
Umfangreiche Informationen rund um den Kellerbau liegen im Internet unter www.prokeller.de.
Kostenlose Informationsbroschüren versendet Pro Keller e.V. unter 0821/7849774

